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EU-Klimawende? Bürokratie-Beben beim CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) – 91% der Unternehmen befreit – Große Entlastung oder Greenwashing?

Veröffentlicht am: 26. Februar 2025 / Update vom: 26. Februar 2025 – Verfasser: Konrad Wolfenstein

Ein Balanceakt zwischen Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit

Ein Balanceakt zwischen Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit – Bild: Xpert.Digital

EU lockert CO2-Grenzausgleich: Welche Folgen hat das für Klimaziele und Wirtschaft?

Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) der EU: Eine Entschärfung mit weitreichenden Folgen und komplexen Hintergründen

Die Europäische Union, Vorreiterin im globalen Klimaschutz, steht vor einer bedeutenden Kurskorrektur bei einem ihrer ambitioniertesten Instrumente zur Bekämpfung des Klimawandels: dem CO2-Grenzausgleichsmechanismus, kurz CBAM. Einem durchgesickerten Gesetzentwurf zufolge plant die EU-Kommission, die ursprünglich sehr weitreichenden Vorgaben des CBAM deutlich zu entschärfen. Demnach sollen zukünftig bis zu 91 Prozent der bisher unter den CBAM fallenden Unternehmen von den Melde- und Abgabepflichten befreit werden. Diese überraschende Wendung wirft zahlreiche Fragen auf und birgt sowohl Chancen als auch Risiken für die europäische Wirtschaft, den globalen Handel und die ambitionierten Klimaziele der EU.

Die Intention hinter dem CO2-Grenzausgleichsmechanismus: Klimaschutz und faire Wettbewerbsbedingungen

Um die Tragweite der geplanten Änderungen zu verstehen, ist es zunächst essenziell, die ursprüngliche Intention und Funktionsweise des CBAM zu beleuchten. Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus wurde als zentrales Element des „Fit for 55“-Pakets der EU konzipiert, einem umfassenden Maßnahmenbündel, das darauf abzielt, die Treibhausgasemissionen der EU bis 2030 um mindestens 55 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken und bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen.

Der CBAM zielt darauf ab, zwei Kernprobleme gleichzeitig anzugehen:

1. Carbon Leakage (CO2-Verlagerung)

Ein wesentliches Problem im Rahmen ambitionierter Klimapolitik ist die sogenannte „Carbon Leakage“. Diese beschreibt die Verlagerung von emissionsintensiven Industrien und Produktionsprozessen in Länder mit weniger strengen oder gar keinen Klimaschutzauflagen. Unternehmen könnten versucht sein, ihre Produktion in Regionen außerhalb der EU zu verlagern, um Kosten für CO2-Emissionen zu vermeiden, die innerhalb der EU durch den Emissionshandel (EU-ETS) anfallen. Dies würde nicht nur die Klimaziele der EU untergraben, sondern auch zu Wettbewerbsnachteilen für europäische Unternehmen führen, die sich an strengere Umweltstandards halten müssen.

2. Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen

Der CBAM soll sicherstellen, dass Importe aus Ländern mit geringeren Klimaschutzstandards nicht zu einem unfairen Wettbewerbsvorteil gegenüber europäischen Produkten führen. Indem für importierte Güter, die in emissionsintensiven Sektoren hergestellt werden, ein CO2-Preis erhoben wird, der dem in der EU entspricht, sollen gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden. Dies soll europäische Unternehmen schützen und gleichzeitig Anreize für Unternehmen außerhalb der EU setzen, ihre Produktionsprozesse zu dekarbonisieren.

Die Funktionsweise des ursprünglichen CBAM: Ein komplexes System der CO2-Bepreisung an der Grenze

Der CBAM ist als eine Art CO2-Zoll konzipiert, der auf ausgewählte importierte Güter erhoben wird. Die Funktionsweise lässt sich vereinfacht wie folgt darstellen:

Erfassung von „grauen“ Emissionen

Der CBAM zielt darauf ab, die sogenannten „grauen“ oder „eingebetteten“ Emissionen zu erfassen, die bei der Herstellung von importierten Gütern außerhalb der EU entstanden sind. Diese Emissionen umfassen alle direkten und indirekten Treibhausgasemissionen, die von der Rohstoffgewinnung über die Produktion bis zum Transport der Güter anfallen.

CBAM-Zertifikate

Importeure von CBAM-pflichtigen Waren müssen zukünftig CBAM-Zertifikate erwerben, deren Preis an den EU-Emissionshandel (EU-ETS) gekoppelt ist. Der Preis für ein CBAM-Zertifikat entspricht dem aktuellen CO2-Preis im EU-ETS. Die Anzahl der zu erwerbenden Zertifikate richtet sich nach den in den importierten Gütern enthaltenen grauen Emissionen.

Melde- und Berichtspflichten

Um die grauen Emissionen korrekt zu erfassen, sind umfassende Melde- und Berichtspflichten für Importeure vorgesehen. Diese müssen detaillierte Informationen über die Herkunft der importierten Güter, die Produktionsprozesse und die damit verbundenen Emissionen liefern. Die EU-Kommission hat Leitlinien und Methoden zur Berechnung der grauen Emissionen entwickelt, die jedoch als komplex und bürokratisch aufwendig kritisiert wurden.

Phasenweise Einführung

Der CBAM wird phasenweise eingeführt. Seit Oktober 2023 gilt eine Übergangsphase, in der Importeure lediglich Berichtspflichten haben, aber noch keine CBAM-Zertifikate erwerben müssen. Die eigentliche Abgabepflicht soll ab 2026 greifen und schrittweise bis 2034 vollständig umgesetzt werden. Zunächst betrifft der CBAM besonders emissionsintensive Sektoren wie Eisen und Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel, Strom und Wasserstoff. Eine Ausweitung auf weitere Sektoren, wie organische Chemikalien und Polymere, ist geplant.

Gründe für die geplante Entschärfung: Bürokratie, KMU-Belastung und Wettbewerbsfähigkeit

Die nun geplante Entschärfung des CBAM, insbesondere die Befreiung von 91 Prozent der Unternehmen von den Abgabepflichten, wird von der EU-Kommission mit mehreren Argumenten begründet:

1. Hohe bürokratische Belastung

Eines der Hauptargumente für die Vereinfachung des CBAM ist die Reduzierung der bürokratischen Belastung für Unternehmen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die ursprünglichen Melde- und Berichtspflichten wurden von vielen Unternehmen als extrem komplex, zeitaufwendig und kostspielig kritisiert. Die detaillierte Berechnung der grauen Emissionen, die Datenerhebung entlang der Lieferketten und die notwendige Dokumentation stellten insbesondere für KMU eine erhebliche Herausforderung dar.

2. Unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand bei geringem Nutzen

Kritiker argumentierten, dass der administrative Aufwand für viele Unternehmen, insbesondere für kleinere Importeure mit geringen Mengen CBAM-pflichtiger Waren, in keinem angemessenen Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen des CBAM stehe. Die Kosten für die Compliance, also die Einhaltung der CBAM-Vorschriften, könnten in manchen Fällen die tatsächlichen CO2-Abgaben übersteigen, insbesondere für Unternehmen mit geringen Importvolumina.

3. Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft

Ein weiterer wichtiger Faktor für die Entschärfung des CBAM sind Bedenken hinsichtlich der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft. Insbesondere in energieintensiven Branchen gab es Befürchtungen, dass der CBAM zu zusätzlichen Kosten für europäische Unternehmen führen und ihre Wettbewerbsfähigkeit im globalen Wettbewerb schwächen könnte. Die Vereinfachung des CBAM soll dazu beitragen, die Belastung für die Unternehmen zu reduzieren und die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie zu stärken.

4. Politische und wirtschaftliche Realitäten

Hinter der Entschärfung des CBAM stehen auch politische und wirtschaftliche Realitäten. Die EU-Kommission steht unter dem Druck, die Belastungen für Unternehmen zu reduzieren und die Wirtschaft anzukurbeln, insbesondere in Zeiten von wirtschaftlicher Unsicherheit und steigenden Energiepreisen. Die Vereinfachung des CBAM kann als Zugeständnis an die Wirtschaft und als Versuch interpretiert werden, die Akzeptanz des Green Deals und der Klimapolitik in der Bevölkerung und in der Wirtschaft zu erhöhen.

Kernpunkte der geplanten Änderungen: Fokus auf Großimporteure und vereinfachte Berechnungen

Der Gesetzentwurf zur Entschärfung des CBAM sieht im Wesentlichen folgende Änderungen vor:

1. Ausnahme für Kleinimporteure

Die wichtigste Änderung ist die Einführung eines Schwellenwerts für die CBAM-Pflicht. Demnach sollen nur noch Importeure, die jährlich mehr als 100 Tonnen CBAM-pflichtige Waren einführen, den CBAM-Abgaben unterliegen. Unterhalb dieser Schwelle sollen Unternehmen von den Melde- und Abgabepflichten befreit werden.

2. Befreiung von 91 Prozent der Unternehmen

Durch diesen Schwellenwert sollen, laut EU-Kommission, rund 91 Prozent der derzeit vom CBAM betroffenen Unternehmen von den CBAM-Verpflichtungen ausgenommen werden. Dies betrifft vor allem kleinere und mittlere Unternehmen, die nur geringe Mengen CBAM-pflichtiger Waren importieren.

3. Fokus auf Großimporteure

Obwohl 91 Prozent der Unternehmen befreit werden sollen, betont die EU-Kommission, dass weiterhin 99 Prozent der relevanten Emissionen erfasst werden sollen. Dies liegt daran, dass die verbleibenden 9 Prozent der Importeure, also die Großimporteure, für den überwiegenden Teil der Importe und der damit verbundenen Emissionen verantwortlich sind. Durch die Konzentration auf diese Großimporteure soll der Verwaltungsaufwand für die große Mehrheit der Unternehmen reduziert werden, ohne die Klimawirkung des CBAM signifikant zu schmälern.

4. Vereinfachung der Emissionsberechnungen

Neben der Einführung des Schwellenwerts sollen auch die Methoden zur Berechnung der grauen Emissionen vereinfacht werden. Die Details dieser Vereinfachungen sind noch nicht vollständig bekannt, es wird jedoch erwartet, dass die EU-Kommission weniger detaillierte und weniger aufwendige Berechnungsmethoden zulassen wird. Dies könnte beispielsweise die Verwendung von Durchschnittswerten oder vereinfachten Emissionsfaktoren anstelle detaillierter Berechnungen auf Produktebene umfassen.

5. Anpassung des Schwellenwerts für Befreiungen

Es ist davon auszugehen, dass der Schwellenwert von 100 Tonnen in regelmäßigen Abständen überprüft und gegebenenfalls angepasst wird, um sicherzustellen, dass er weiterhin angemessen ist und die gewünschten Ziele erreicht. Eine dynamische Anpassung des Schwellenwerts könnte erforderlich sein, um auf Veränderungen im Handel und in den Emissionsmustern zu reagieren.

6. Erleichterungen bei Informationspflichten

Neben den vereinfachten Berechnungsmethoden werden auch Erleichterungen bei den Informationspflichten erwartet. Dies könnte beispielsweise die Reduzierung der geforderten Informationen zum Drittland, zu den Produktionsprozessen oder zu den Lieferketten umfassen. Ziel ist es, die Informationspflichten auf das Wesentliche zu beschränken und den bürokratischen Aufwand für Unternehmen zu minimieren.

Auswirkungen und Reaktionen: Zwischen Zustimmung und Kritik

Die geplanten Änderungen am CBAM haben unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen, die ein breites Spektrum an Meinungen und Interessen widerspiegeln:

Zustimmung aus der Wirtschaft

Insbesondere aus Kreisen der Industrie und der Wirtschaftsverbände kommt Zustimmung zu den geplanten Vereinfachungen. Viele Unternehmen, insbesondere KMU, begrüßen die Reduzierung der bürokratischen Belastung und den Fokus auf Großimporteure. Sie sehen in den Änderungen einen Schritt in die richtige Richtung, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft zu stärken und die Akzeptanz des CBAM zu erhöhen. Peter Liese, Europaabgeordneter der CDU und Klimaexperte, äußerte sich positiv zu den Vorschlägen und betonte, dass die Kernziele des politischen Vorhabens “nicht berührt” würden. Er sieht in den Vereinfachungen einen pragmatischen Ansatz, um die praktische Umsetzung des CBAM zu verbessern.

Kritik von Umweltorganisationen und Klimaschützern

Umweltorganisationen und Klimaschützer äußern hingegen Kritik an den geplanten Entschärfungen. Sie befürchten, dass die Vereinfachungen die Wirksamkeit des CBAM schmälern und die Klimaziele der EU gefährden könnten. Sie argumentieren, dass der CBAM ein wichtiges Instrument ist, um Carbon Leakage zu verhindern und globale Klimaschutzmaßnahmen anzuregen, und dass eine zu weitgehende Entschärfung diese Ziele untergraben könnte. Kritiker warnen davor, dass die Befreiung von 91 Prozent der Unternehmen ein falsches Signal sendet und den Eindruck erwecken könnte, die EU nehme den Klimaschutz nicht mehr ernst. Es wird befürchtet, dass die Vereinfachungen Schlupflöcher schaffen könnten und dass Unternehmen versuchen könnten, die CBAM-Pflichten zu umgehen.

Reaktionen von Drittstaaten und Handelspartnern

Die Änderungen am CBAM könnten auch Reaktionen von Drittstaaten und Handelspartnern der EU hervorrufen. Einige Länder, insbesondere Entwicklungsländer, haben bereits Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen des CBAM auf ihre Exporte geäußert. Sie befürchten, dass der CBAM zu neuen Handelshemmnissen führt und ihre wirtschaftliche Entwicklung beeinträchtigt. Die Vereinfachungen könnten diese Bedenken möglicherweise etwas abmildern, es ist jedoch zu erwarten, dass die EU weiterhin im Dialog mit ihren Handelspartnern stehen muss, um die Akzeptanz des CBAM zu fördern und mögliche Handelskonflikte zu vermeiden.

Der CBAM als Teil eines größeren Reformpakets zum Bürokratieabbau

Die Entschärfung des CBAM ist Teil eines umfassenderen Reformpakets der EU-Kommission zum Bürokratieabbau. Dieses Paket zielt darauf ab, die Belastungen für Unternehmen zu reduzieren und die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft zu stärken. Neben dem CBAM sind auch andere Bereiche betroffen, wie beispielsweise das EU-Lieferkettengesetz und die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die EU-Kommission betont, dass es sich um ein Gesamtpaket handelt, das darauf abzielt, die Balance zwischen ambitionierten Umweltzielen und wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit zu finden.

Die Zukunft des CBAM: Herausforderungen und Perspektiven

Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus steht weiterhin vor zahlreichen Herausforderungen und birgt sowohl Chancen als auch Risiken für die Zukunft:

Wirksamkeit der Vereinfachungen

Eine der zentralen Fragen ist, inwieweit die geplanten Vereinfachungen tatsächlich zu einer Reduzierung der bürokratischen Belastung führen, ohne die Wirksamkeit des CBAM zu schmälern. Es wird entscheidend sein, dass die EU-Kommission die Umsetzung der Änderungen sorgfältig begleitet und die Auswirkungen auf die Unternehmen und die Klimaziele genau beobachtet. Eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung des CBAM könnte erforderlich sein, um sicherzustellen, dass er seine Ziele weiterhin erreicht.

Globale Akzeptanz und Nachahmung

Der CBAM ist ein weltweit einzigartiges Instrument. Ob er sich als Modell für andere Länder und Regionen etabliert, hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die praktische Umsetzung, die Akzeptanz durch die Wirtschaft und die Reaktionen der Handelspartner. Eine erfolgreiche Umsetzung des CBAM in der EU könnte andere Länder ermutigen, ähnliche Mechanismen einzuführen und so zu einem globalen CO2-Preis beizutragen. Eine zu weitgehende Entschärfung könnte jedoch das Signal senden, dass die EU selbst nicht mehr voll von ihrem eigenen Instrument überzeugt ist und die globale Nachahmung erschweren.

Ausweitung auf weitere Sektoren und Emissionen

Die EU-Kommission prüft bereits eine Ausweitung des CBAM auf weitere Sektoren und Emissionen. Die Einbeziehung von organischen Chemikalien und Polymeren ist im Gespräch, und langfristig ist geplant, alle Güter einzubeziehen, die unter den EU-Emissionshandel fallen. Eine Ausweitung des CBAM auf weitere Sektoren und Emissionen würde seine Klimawirkung deutlich erhöhen, aber auch die Komplexität und den bürokratischen Aufwand weiter steigern. Es wird daher entscheidend sein, bei zukünftigen Erweiterungen des CBAM die Erfahrungen aus der ersten Phase zu berücksichtigen und die Balance zwischen Klimawirkung und Praktikabilität zu wahren.

Technologische Entwicklung und Innovation

Der CBAM kann auch als Anreiz für technologische Entwicklung und Innovation in emissionsarmen Produktionsverfahren wirken. Unternehmen, die in emissionsarme Technologien investieren und ihre Produktionsprozesse dekarbonisieren, können ihre CBAM-Abgaben reduzieren und sich Wettbewerbsvorteile verschaffen. Der CBAM könnte somit einen wichtigen Beitrag zur Transformation der Industrie und zur Erreichung der Klimaneutralität leisten.

Ein Balanceakt zwischen Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit

Die geplante Entschärfung des CO2-Grenzausgleichsmechanismus der EU verdeutlicht die komplexen Herausforderungen und den notwendigen Balanceakt zwischen ambitionierten Klimazielen und wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit. Die Vereinfachungen sind ein Versuch, die bürokratische Belastung für Unternehmen zu reduzieren und die Akzeptanz des CBAM zu erhöhen, ohne die Kernziele des Klimaschutzinstruments zu gefährden. Ob dieser Balanceakt gelingt, wird sich in den kommenden Jahren zeigen. Es wird entscheidend sein, die Umsetzung des CBAM sorgfältig zu begleiten, die Auswirkungen genau zu beobachten und den Mechanismus gegebenenfalls anzupassen, um seine Wirksamkeit und Akzeptanz langfristig zu sichern. Der CBAM bleibt ein wichtiges und innovatives Instrument im Kampf gegen den Klimawandel, dessen Weiterentwicklung und globale Verbreitung von großer Bedeutung für die Erreichung der globalen Klimaziele sein wird.

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