Veröffentlicht am: 28. Dezember 2024 / Update vom: 28. Dezember 2024 – Verfasser: Konrad Wolfenstein
Google Ads: Anzeigen dürfen nicht mehr auf Seiten mit manueller Maßnahme verlinken
Klare Ansage von Google: Keine Werbung mehr für Spam-Seiten
In seinem Beitrag auf SEO Südwest schreibt Christian Kunz, dass Google eine neue Richtlinie eingeführt hat, die eine direkte Verbindung zwischen der organischen Suche und Google Ads schafft: Künftig dürfen Anzeigen nicht mehr auf Seiten verlinken, die gegen die Spam-Richtlinien verstoßen und mit einer manuellen Maßnahme belegt sind. Dies geht aus einer aktuellen Mitteilung von Google mit dem Titel „Update to the Abusing the ad network policy (December 2024)“ hervor. Die Richtlinien zum Missbrauch des Werbenetzwerks werden entsprechend angepasst.
Auch wenn ein Verstoß gegen diese Richtlinie nicht sofort zur Sperrung des Google-Ads-Kontos führt – es gibt einen Vorwarnzeitraum von sieben Tagen – zeigt sich hier eine spannende Entwicklung: Seiten, die etwa durch „noindex“ von der organischen Suche ausgeschlossen sind, können weiterhin als Zielseiten für Anzeigen dienen. Seiten, die jedoch mit einer manuellen Maßnahme belegt sind, scheiden künftig aus.
Vor diesem Hintergrund stellt Kunz die Frage: Warum geht Google diesen Schritt? Schließlich betont Google immer wieder, dass die organische Suche und Google Ads unabhängig voneinander agieren. Wenn das tatsächlich so ist, müssten Links aus Anzeigen keinerlei Einfluss auf die Rankings der verlinkten Seiten haben.
Google Neue Richtlinie und Unabhängigkeitsprinzip
Google hat mit dieser neuen Richtlinie keineswegs seine Grundprinzipien aufgehoben, wonach organische Suche und Google Ads getrennt voneinander laufen. Vielmehr folgt dieser Schritt einer übergeordneten Logik: Google möchte keine Inhalte bewerben (also via Google Ads), die bewusst gegen die eigenen Richtlinien verstoßen – ganz gleich, ob es dabei um Verstöße in der organischen Suche oder um andere Spam-Vergehen geht.
Zentrale Gründe für die neue Richtlinie
Hier einige zentrale Punkte, warum Google das umsetzt und warum das trotzdem nicht im Widerspruch zum „Unabhängigkeitsprinzip“ von organischer Suche und Ads steht:
1. Einheitliche Qualitätsstandards des gesamten Google-Ökosystems
- Auch wenn die organische Suche und Google Ads technologisch zwei „unabhängige“ Bereiche sind, greift Google doch auf die gleichen Spam- und Qualitätskriterien zurück. Seiten, die etwa mit einer manuellen Maßnahme wegen exzessiven Spams von der organischen Suche ausgeschlossen werden, sind erkennbar regelwidrig. In diesem Kontext will Google verhindern, dass dieselben Seiten im Anzeigenteil weiterhin prominent auftauchen.
- Dadurch stellt Google sicher, dass Nutzerinnen und Nutzer insgesamt weniger mit minderwertigen oder schädlichen Inhalten konfrontiert werden – sei es in den organischen Suchergebnissen oder über Werbeanzeigen.
2. Keine Auswirkung auf das Ranking – sondern auf die Werbeschaltung
- Die Aussage „Google Ads beeinflussen das Ranking nicht“ bleibt bestehen. Nur weil eine Webseite Anzeigen schaltet, bedeutet das nicht, dass diese Seite im organischen Index höher oder niedriger gerankt wird.
- Die neue Richtlinie soll gezielt Werbeformen einschränken, die auf Spam-Seiten verlinken. Es geht hier also um die Eignung einer Seite für Google Ads, nicht um ihren Rang in der organischen Suche.
3. Fokus auf Nutzervertrauen und Markenintegrität
- Google hat ein starkes Interesse daran, das Vertrauen seiner Nutzer zu erhalten. Wenn es offensichtlich wird, dass eine durch Spam-Manipulation in der organischen Suche gesperrte Seite dennoch per Anzeige beworben wird, schwächt das die Glaubwürdigkeit von Google – sowohl bei der Suche als auch bei den Werbeanzeigen.
- Der Schritt ist ein klares Signal: Wer bewusst versucht, die Spam-Richtlinien zu umgehen oder zu verletzen, soll auch nicht durch bezahlte Anzeigen eine große Reichweite bekommen können.
4. Unterschied „noindex“ vs. manuelle Maßnahme
- Seiten, die „noindex“ haben, können zwar nach wie vor in Google Ads beworben werden, weil sie nicht gegen die Spam-Richtlinien verstoßen. Sie sind schlicht nicht im Index zu finden – was eine freiwillige Entscheidung des Seitenbetreibers sein kann (z. B. Landingpages, die nur über Werbeanzeigen erreichbar sein sollen).
- Eine manuelle Maßnahme hingegen liegt vor, wenn eine Webseite gegen Googles Spam-Policies verstößt. Diese Richtlinie lässt Google dann konsequent auch in Google Ads walten und schließt diese Seiten aus.
Kurz gesagt: Google verknüpft durch diese Policy nicht plötzlich das Ranking mit der Ads-Performance, sondern nutzt die Spam-Signale aus der organischen Suche, um betrügerische und minderwertige Inhalte im Werbebereich auszusperren. Die „Unabhängigkeit“ besteht insofern fort, dass Ads-Kampagnen nicht die Positionierung in den organischen Ergebnissen beeinflussen. Allerdings schafft Google eine einheitliche Qualitätsbasis: Wer gegen grundlegende Richtlinien verstößt und deshalb manuell abgestraft wird, darf diese Inhalte auch nicht über Anzeigen verbreiten.
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