Website-Icon Xpert.Digital

Wirtschaftskrise? Auch die negativen Auswirkungen der Minijobs auf die deutsche Wirtschaft hinterfragen und optimieren!

Wirtschaftskrise? Auch die negativen Auswirkungen der Minijobs auf die deutsche Wirtschaft hinterfragen und optimieren!

Wirtschaftskrise? Auch die negativen Auswirkungen der Minijobs auf die deutsche Wirtschaft hinterfragen und optimieren! – Bild: Xpert.Digital

Die Minijob-Variante erweist sich als strukturelles Hindernis für die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands

Negative Auswirkungen von Minijobs auf die deutsche Wirtschaft

Die Minijob-Variante zeigt erhebliche negative Auswirkungen auf verschiedene Bereiche der deutschen Wirtschaft. Aktuelle Forschungsergebnisse belegen strukturelle Probleme, die weit über die individuelle Ebene hinausgehen und gesamtwirtschaftliche Schäden verursachen.

Entgegen ursprünglichen Hoffnungen dienen Minijobs nur selten als Sprungbrett in reguläre Beschäftigung

Die Minijob-Variante erweist sich als strukturelles Hindernis für die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands. Sie verdrängt produktivere Arbeitsplätze, schwächt die Sozialversicherungssysteme, verschwendet Humankapital und schafft volkswirtschaftlich schädliche Anreizstrukturen. Die negativen Auswirkungen überwiegen deutlich die vermeintlichen Flexibilitätsvorteile, was eine grundlegende Reform dieser Beschäftigungsform dringend erforderlich macht.

In Deutschland arbeiten rund 4,4 (2023) bis 4,5 (2024) Millionen Menschen ausschließlich in einem Minijob. Dies entspricht etwa 11,4 Prozent aller Beschäftigten. Diese Personen haben den Minijob als ihre einzige Erwerbstätigkeit und üben keine weitere sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aus.

Passend dazu:

Verdrängung regulärer Arbeitsplätze

Substitution sozialversicherungspflichtiger Stellen

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat nachgewiesen, dass Minijobs systematisch reguläre Beschäftigung verdrängen. In Kleinbetrieben mit weniger als zehn Beschäftigten ersetzt ein zusätzlicher Minijob durchschnittlich eine halbe sozialversicherungspflichtige Stelle. Hochgerechnet haben Minijobs allein in kleinen Betrieben etwa 500.000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze verdrängt.

Strukturelle Verzerrungen

Fast 40 Prozent der Belegschaften in Kleinbetrieben arbeiten in Minijobs, während es in großen Unternehmen nur zehn Prozent sind. Diese Verzerrung schwächt insbesondere kleinere Betriebe, die eine wichtige Rolle für die deutsche Wirtschaftsstruktur spielen.

Negative Produktivitäts- und Wachstumseffekte

Verhinderung von Wirtschaftswachstum

Modellrechnungen der Bertelsmann Stiftung zeigen, dass eine Reform zur Abschaffung der Minijobs das Bruttoinlandsprodukt bis 2030 um 7,2 Milliarden Euro steigern und 165.000 zusätzliche Beschäftigungsverhältnisse schaffen könnte. Dies verdeutlicht das erhebliche Wachstumspotential, das durch das bestehende Minijob-System blockiert wird.

Schwächung der Arbeitsproduktivität

Minijobs führen oft zu einer Unterbeschäftigung qualifizierter Arbeitskräfte in Hilfstätigkeiten. Dies verschwendet volkswirtschaftliches Humankapital und schwächt die Produktivitätsentwicklung – ein kritischer Faktor angesichts des demografischen Wandels und Fachkräftemangels.

Belastung der Sozialversicherungssysteme

Einnahmeausfälle bei Sozialversicherungsbeiträgen

Minijobs verursachen erhebliche Ausfälle in den Sozialversicherungssystemen. Während sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gemeinsam mit Arbeitgebern rund 40 Prozent des Bruttolohns in die Sozialversicherung einzahlen, beträgt dieser Anteil bei Minijobs nur 28 Prozent. Die Einnahmeausfälle der Sozialversicherungen summierten sich allein für 2014 auf über drei Milliarden Euro.

Zusätzliche Belastung durch Grundsicherung

Da Minijobber keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, fallen sie bei Jobverlust direkt in die Grundsicherung. Dies belastet die Kommunen und den Staatshaushalt zusätzlich, wie sich besonders während der Corona-Krise zeigte, als 870.000 Minijobber ihre Arbeit verloren.

Arbeitsmarktverzerrungen und Ineffizienzen

Negative Anreizsysteme

Das Minijob-System schafft kontraproduktive Anreize. An der 450-Euro-Grenze (heute 556 Euro) steigt die Abgabenbelastung sprunghaft auf etwa 20 Prozent, was Mehrarbeit bestraft. Für Arbeitnehmer kann es attraktiver sein, einen niedrig bezahlten Nebenjob auszuüben als Überstunden im Hauptjob zu machen.

Fehlende Brückenfunktion

Entgegen ursprünglichen Hoffnungen dienen Minijobs nur selten als Sprungbrett in reguläre Beschäftigung. Geringfügig Beschäftigte bleiben oft im Niedriglohnbereich und arbeiten unterhalb ihrer Qualifikation.

Höhere Volatilität und Krisenausfälligkeit

Extreme Krisenanfälligkeit

Minijobs sind in wirtschaftlichen Krisen besonders vulnerabel. Die Wahrscheinlichkeit, den Job zu verlieren, ist für Minijobber etwa zwölfmal höher als für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Die hohe Fluktuation von 63 Prozent gegenüber 29 Prozent bei regulär Beschäftigten verursacht zusätzliche Kosten für Rekrutierung und Einarbeitung.

Mangelnde Stabilität

Die fehlende soziale Absicherung führt zu einer höheren Personalfluktuation, was betriebliche Planungssicherheit reduziert und Effizienzgewinne durch Erfahrungsaufbau verhindert.

Minijob-Reform: Wege zur wirtschaftlichen Erfolgsgeschichte

Um Minijobs zu einer wirtschaftlichen Erfolgsgeschichte zu entwickeln, bedarf es grundlegender struktureller Reformen, die sich an bewährten internationalen Modellen orientieren. Die aktuellen Probleme lassen sich durch eine Kombination verschiedener Reformansätze lösen.

Grundlegende Systemreform: Weg vom Sonderstatus

Abschaffung der Geringfügigkeitsgrenze

Der Sonderstatus von Minijobs sollte beendet werden. Stattdessen kann ein gleitender Übergangsbereich eingeführt werden, der von null Euro bis 1.800 Euro monatlich reicht und linear ansteigende Sozialversicherungsbeiträge vorsieht. Bei null Euro liegt die Belastung bei null Prozent, bei 1.800 Euro bei etwa 20 Prozent.

Dynamische Midijob-Ausweitung

Der bestehende Übergangsbereich (derzeit 556 bis 2.000 Euro) sollte nach unten erweitert werden, um nahtlose Übergänge zu schaffen. Diese Reform würde 26,1 Prozent der Erwerbspersonen entlasten und 165.000 zusätzliche Vollzeitäquivalent-Stellen bis 2030 schaffen.

Internationale Erfolgsmodelle adaptieren

Working Tax Credit nach britischem Vorbild

Großbritannien zeigt mit seinem Working Tax Credit (WTC) erfolgreiche Alternativen auf. Das System kombiniert Mindestlöhne mit steuerlichen Lohnzuschüssen, die im Einkommensteuersystem verankert sind. Der WTC fördert Beschäftigung ab 16 Wochenstunden und schafft echte Arbeitsanreize durch degressive Entzugsraten.

Earned Income Tax Credit-Adaption

Das US-amerikanische EITC-System zeigt beeindruckende Ergebnisse. Es erreicht 23 Millionen Familien mit einem Volumen von 64 Milliarden Dollar und gilt als eines der erfolgreichsten Anti-Armutsprogramme. Das System belohnt Arbeit durch eine Steuergutschrift, die mit steigendem Erwerbseinkommen zunächst ansteigt, dann konstant bleibt und schließlich langsam abgebaut wird.

Französisches RSA-Modell

Das französische Revenu de Solidarité Active (RSA) zeigt, wie Kombilöhne funktionieren können. Beim Übergang in Beschäftigung werden nur 38 Prozent der Sozialhilfe abgezogen statt 100 Prozent wie bei der alten Sozialhilfe. Dies schafft starke Arbeitsanreize.

Konkrete Reformvorschläge für Deutschland

Neue Anreizsysteme

Negative Einkommensteuer

Deutschland könnte ein System ähnlich dem EITC einführen, bei dem Geringverdiener Steuergutschriften erhalten statt Steuern zu zahlen. Dies würde Arbeit direkt belohnen und Armut bekämpfen.

Progressiver Sozialversicherungsbeitrag

Statt der harten Klippe an der Minijob-Grenze sollte ein gleitender Beitragssatz eingeführt werden, der kontinuierlich von null auf den Regelsatz ansteigt. Dies beseitigt die “Minijobfalle” und schafft Anreize für Stundenaufstockung.

Strukturelle Verbesserungen

Dynamisierung an Mindestlohn

Die Verdienstgrenzen sollten automatisch an Mindestlohnerhöhungen gekoppelt werden, wie bereits 2022 eingeführt. Dies verhindert zukünftige Anpassungsprobleme.

Soziale Absicherung stärken

Alle Beschäftigungsformen oberhalb eines Mindestvolumens sollten sozialversicherungspflichtig sein. Dies stärkt die Systeme und bietet Arbeitnehmern Sicherheit.

Flankierende Maßnahmen

Qualifikation und Weiterbildung

Minijobs sollten systematisch als Sprungbrett genutzt werden durch verpflichtende Weiterbildungsangebote und Qualifizierungsmaßnahmen.

Befristung für bestimmte Gruppen

Eine Beschränkung von Minijobs auf Schüler, Studierende, Rentner und Übergangssituationen würde die Dauerfallenwirkung verhindern.

Unternehmensanreize

Betriebe, die Minijobber in reguläre Beschäftigung überführen, könnten steuerliche Anreize oder Zuschüsse erhalten.

Finanzierung und Umsetzung

Gegenfinanzierung

Die Reformkosten können durch die wegfallenden fiskalischen Kosten der Minijobs und höhere Steuereinnahmen durch reguläre Beschäftigung gedeckt werden. Mittelfristig führen die Reformen zu Nettomehreinnahmen von 2,21 Milliarden Euro jährlich bis 2050.

Schrittweise Einführung

Eine Reform sollte graduell über mehrere Jahre eingeführt werden, um Verwerfungen zu vermeiden und Unternehmen Anpassungszeit zu geben.

Erwartete Erfolge

Bei konsequenter Umsetzung dieser Reformen würde Deutschland erreichen:

  • Produktivitätssteigerung durch bessere Nutzung des Humankapitals
  • Sozialversicherungsstärkung durch mehr Beitragszahler
  • BIP-Wachstum von bis zu 7,2 Milliarden Euro bis 2030
  • 165.000 zusätzliche Vollzeitäquivalent-Stellen
  • Reduzierte Altersarmut durch höhere Rentenansprüche
  • Stärkung der Binnennachfrage durch höhere Nettoeinkommen

Die internationale Erfahrung zeigt, dass “Make Work Pay”-Strategien funktionieren, wenn sie richtig designt und nicht parteipolitisch getreiben sind. Deutschland könnte durch eine Reform des Minijob-Systems nicht nur die negativen Effekte beseitigen, sondern ein international vorbildliches Modell für flexible, sozial abgesicherte Beschäftigung schaffen.

 

Unsere EU- und Deutschland-Expertise in Business Development, Vertrieb und Marketing

Unsere EU- und Deutschland-Expertise in Business Development, Vertrieb und Marketing - Bild: Xpert.Digital

Branchenschwerpunkte: B2B, Digitalisierung (von KI bis XR), Maschinenbau, Logistik, Erneuerbare Energien und Industrie

Mehr dazu hier:

Ein Themenhub mit Einblicken und Fachwissen:

  • Wissensplattform rund um die globale wie regionale Wirtschaft, Innovation und branchenspezifische Trends
  • Sammlung von Analysen, Impulsen und Hintergründen aus unseren Schwerpunktbereichen
  • Ein Ort für Expertise und Informationen zu aktuellen Entwicklungen in Wirtschaft und Technologie
  • Themenhub für Unternehmen, die sich zu Märkten, Digitalisierung und Brancheninnovationen informieren möchten

 

Historie der Minijobs: Wie alles begann und wohin es führte

Ursprung und Zielgruppe der Minijobs in Deutschland

Die geringfügige Beschäftigung, heute als Minijob bekannt, war ursprünglich tatsächlich für spezifische Zielgruppen konzipiert: Schüler, Studenten, Rentner und Vollzeiterwerbstätige, die sich nebenbei etwas dazuverdienen wollten.

Historische Entwicklung und ursprüngliche Intention

Die geringfügige Beschäftigung wurde in den 1960er Jahren eingeführt, als Deutschland einen akuten Arbeitskräftemangel erlebte. Selbst die damals angeworbenen Gastarbeiter konnten den Arbeitskräftebedarf nicht vollständig decken. In dieser Situation versuchte die Politik, zusätzliche Arbeitskräftereserven zu mobilisieren.

Die ursprünglichen Zielgruppen waren explizit:

  • Erwerbstätige in ihrer Freizeit (Nebentätigkeiten)
  • Nichterwerbstätige Hausfrauen
  • Rentner
  • Schüler und Studenten

Diese Gruppen bildeten die sogenannte “Arbeitsmarktreserve”, die durch die Steigerung der Attraktivität geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse aktiviert werden sollte.

Rechtlicher Rahmen seit den Anfängen

Bereits seit der Entstehung der Sozialgesetzbücher Ende des 19. Jahrhunderts existierten Ausnahmen von der Versicherungspflicht für Nebenbeschäftigungen oder geringfügige Tätigkeiten. Das ursprüngliche Motiv war die Vermeidung von Kleinstrentenansprüchen, da solche Tätigkeiten für die Alterssicherung als ohne wesentliche Bedeutung angesehen wurden.

Als Begrifflichkeit im Sozialgesetzbuch wurde die geringfügige Beschäftigung mit der Schaffung des SGB IV zum 1. Juli 1977 eingeführt.

Attraktivitätssteigerung in den 1960er Jahren

In den 1960er Jahren wurde die abgabenfreie geringfügige Beschäftigung angesichts akuten Arbeitskräftemangels attraktiver gestaltet, um Hausfrauen, Rentner, Studierende sowie Nebentätige auch stundenweise zur Erwerbsarbeit zu mobilisieren. Die Sozialversicherungsfreiheit wurde gewährt, da die Sozialversicherungskassen zu dieser Zeit noch nicht knapp waren.

Moderne Entwicklung ab 2003

Die heute bekannte Form der Minijobs entstand durch die Hartz-Reformen im Jahr 2003. Das ursprüngliche Konzept wurde dabei erheblich erweitert und die Verdienstgrenze von 325 auf 400 Euro angehoben. Die Begrenzung der wöchentlichen Arbeitszeit auf maximal 15 Stunden wurde abgeschafft.

Aktuelle Situation

Heute zeigt sich, dass die ursprüngliche Zielgruppe deutlich erweitert wurde. Von den etwa 7-8 Millionen Minijobbern insgesamt sind:

  • 63 Prozent Frauen
  • Rund ein Drittel sind Hausfrauen oder -männer
  • Jeder Fünfte ist Schüler oder Student
  • 17 Prozent sind bereits Vollzeitbeschäftigte mit einem Nebenjob

Die aktuelle Verdienstgrenze liegt 2025 bei 556 Euro monatlich und ist seit 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt.

Kurzum, Minijobs waren ursprünglich als Instrument zur Mobilisierung zusätzlicher Arbeitskräfte aus spezifischen Bevölkerungsgruppen gedacht – insbesondere für Personen, die bereits anderweitig abgesichert waren (Hausfrauen über Ehepartner, Rentner über Rente, Schüler/Studenten über Eltern/BAföG) oder die sich neben ihrer Haupttätigkeit etwas hinzuverdienen wollten. Diese ursprüngliche Konzeption als “Zuverdienst” für bestimmte Zielgruppen ist auch heute noch in der rechtlichen Struktur und den steuerlichen Vergünstigungen der Minijobs erkennbar.

Hauptberufliche Minijobber in Deutschland

In Deutschland arbeiten rund 4,4 bis 4,5 Millionen Menschen ausschließlich in einem Minijob. Dies entspricht etwa 11,4 Prozent aller Beschäftigten. Diese Personen haben den Minijob als ihre einzige Erwerbstätigkeit und üben keine weitere sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aus.

Bürgergeld-Empfänger mit Minijob

Laut aktuellen Statistiken der Bundesagentur für Arbeit waren im Juli 2024 etwa 356.000 Bürgergeld-Bezieher ausschließlich in einem Minijob tätig. Dies entspricht ungefähr 43 Prozent aller erwerbstätigen Bürgergeld-Empfänger. Weitere Quellen sprechen von etwa 350.000 Bürgergeld-Empfängern, die nebenbei in einem Minijob arbeiten.

Berechneter Anteil

Basierend auf den vorliegenden Daten ergibt sich folgender Anteil:

  • Hauptberufliche Minijobber gesamt: 4,4 Millionen Menschen
  • Bürgergeld-Empfänger mit Minijob: 356.000 Menschen
  • Berechneter Anteil: Etwa 8,1 Prozent der hauptberuflichen Minijobber beziehen zusätzlich Bürgergeld

Rechtliche Rahmenbedingungen für die Kombination

Die Kombination von Minijob und Bürgergeld ist rechtlich zulässig, unterliegt jedoch bestimmten Anrechnungsregeln:

Anrechnungsfreie Beträge

  • Die ersten 100 Euro bleiben komplett anrechnungsfrei
  • Von Einkommen zwischen 100,01 und 520 Euro bleiben 20 Prozent anrechnungsfrei
  • Von Einkommen zwischen 520,01 und 556 Euro bleiben 30 Prozent anrechnungsfrei

Beispielrechnung bei vollem Minijob (556 Euro)

  • Bei einem 556-Euro-Minijob bleiben etwa 194,80 Euro anrechnungsfrei
  • Die restlichen 361,20 Euro werden auf das Bürgergeld angerechnet

Entwicklungstrends

Die Zahlen zeigen eine stabile bis leicht steigende Tendenz bei den geringfügig Beschäftigten. Von 2022 auf 2023 erhöhte sich die Gesamtzahl der Minijobber um etwa 240.000 auf rund 7,9 Millionen. Dabei stieg besonders die Zahl derjenigen, die einen Minijob zusätzlich zu einer anderen Tätigkeit ausüben, um etwa 150.000 Personen.

Unter den ausschließlich geringfügig Beschäftigten sind Frauen mit rund 60 Prozent deutlich überrepräsentiert, was die soziale Struktur dieser Beschäftigungsform widerspiegelt.

 

Ihr globaler Marketing und Business Development Partner

☑️ Unsere Geschäftssprache ist Englisch oder Deutsch

☑️ NEU: Schriftverkehr in Ihrer Landessprache!

 

Konrad Wolfenstein

Gerne stehe ich Ihnen und mein Team als persönlicher Berater zur Verfügung.

Sie können mit mir Kontakt aufnehmen, indem Sie hier das Kontaktformular ausfüllen oder rufen Sie mich einfach unter +49 89 89 674 804 (München) an. Meine E-Mail Adresse lautet: wolfensteinxpert.digital

Ich freue mich auf unser gemeinsames Projekt.

 

 

☑️ KMU Support in der Strategie, Beratung, Planung und Umsetzung

☑️ Erstellung oder Neuausrichtung der Digitalstrategie und Digitalisierung

☑️ Ausbau und Optimierung der internationalen Vertriebsprozesse

☑️ Globale & Digitale B2B-Handelsplattformen

☑️ Pioneer Business Development / Marketing / PR / Messen

 

🎯🎯🎯 Profitieren Sie von der umfangreichen, fünffachen Expertise von Xpert.Digital in einem umfassenden Servicepaket | R&D, XR, PR & SEM

AI & XR-3D-Rendering Machine: Fünffachen Expertise von Xpert.Digital in einem umfassenden Servicepaket, R&D XR, PR & SEM - Bild: Xpert.Digital

Xpert.Digital verfügt über tiefgehendes Wissen in verschiedenen Branchen. Dies erlaubt es uns, maßgeschneiderte Strategien zu entwickeln, die exakt auf die Anforderungen und Herausforderungen Ihres spezifischen Marktsegments zugeschnitten sind. Indem wir kontinuierlich Markttrends analysieren und Branchenentwicklungen verfolgen, können wir vorausschauend agieren und innovative Lösungen anbieten. Durch die Kombination aus Erfahrung und Wissen generieren wir einen Mehrwert und verschaffen unseren Kunden einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil.

Mehr dazu hier:

Die mobile Version verlassen