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Eine Dekade der Eskalation: Die Chronik des Anstiegs der Beraterausgaben der Bundesregierung in Deutschland (BRD)

Eine Dekade der Eskalation: Die Chronik des Anstiegs der Beraterausgaben der Bundesregierung in Deutschland (BRD)

Eine Dekade der Eskalation: Die Chronik des Anstiegs der Beraterausgaben der Bundesregierung in Deutschland (BRD) – Bild: Xpert.Digital

Beratungskosten der Regierung explodieren - Neue Zahlen zeigen schockierende Entwicklung

Externe Berater kosten Bundesregierung immer mehr – Kontroverse um Milliardenausgaben

Die Ausgaben der Bundesregierung für externe Berater sind in den vergangenen zehn Jahren dramatisch angestiegen und haben sich zu einem kontroversen Politikthema entwickelt. Die vorliegenden Daten zeigen eine besorgniserregende Entwicklung, die weit über die bereits bekannten Zahlen für 2022 und 2023 hinausgeht.

Die Struktur der deutschen Bundesverwaltung

Die Bundesregierung besteht gemäß Artikel 62 des Grundgesetzes aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Seit dem 6. Mai 2025 umfasst die Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) insgesamt 17 Ministerien. Diese Ministerien sind als oberste Bundesbehörden die Spitze der Bundesverwaltung und tragen die Verantwortung für verschiedene Politikbereiche, auch Ressorts genannt.

Die Bundesministerien haben mehrere zentrale Aufgaben: Sie bereiten Gesetze vor und beraten die Regierung. Darüber hinaus nehmen sie die wesentliche Aufgabe der politischen Staatsleitung wahr und bilden zugleich die Spitze der Bundesverwaltung. Jeder Bundesminister leitet sein Ressort in eigener Verantwortung im Rahmen der vom Bundeskanzler ausgeübten Richtlinienkompetenz.

Die paradoxe Entwicklung: Personalaufbau und wachsende Beraterabhängigkeit

Besonders problematisch erscheint die Entwicklung der Beraterausgaben vor dem Hintergrund der personellen Ausstattung der Bundesverwaltung. Die Bundesverwaltung ist in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsen und kann inzwischen auf rund 300.000 Beschäftigte zurückgreifen, viele davon hochqualifizierte Beamte und Experten. In nicht einmal zehn Jahren wurde das Personal um rund 50.000 Stellen aufgestockt.

Trotz dieser umfangreichen personellen Ressourcen und des vorhandenen Experten-Wissens in den Ministerien und Behörden des Bundes ist der Trend ungebrochen, externe Firmen und Kanzleien als Berater zu beauftragen. Nach aktuellen Schätzungen arbeiten täglich etwa 2.600 externe Berater für die Bundesregierung. Hätten diese Berater ein eigenes Ministerium, wäre es personell eines der größten in Deutschland.

Aktuelle Dimensionen der Beraterausgaben

Die jüngsten Zahlen verdeutlichen das Ausmaß der Problematik: Im Jahr 2023 erreichten die Beraterausgaben mit 239,4 Millionen Euro einen neuen Höchststand. Dies entspricht einem drastischen Anstieg um 53,8 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr 2022. Gleichzeitig erhöhte sich auch die Anzahl der Beratungsverträge von 765 im Jahr 2022 auf 816 im Jahr 2023.

Der Bundesrechnungshof hat diese Entwicklung scharf kritisiert und festgestellt, dass die Ausgaben der Regierung für externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen seit 2020 um 39 Prozent gestiegen sind. Besonders bemerkenswert ist diese Kostenexplosion vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltskrise, während bei vielen sozialen Projekten gespart werden muss.

Kritik des Bundesrechnungshofs und fehlende Strategie

Der Bundesrechnungshof hat die Bundesregierung in seinem aktuellen Prüfbericht dafür kritisiert, dass sie immer mehr Geld für externe Berater ausgebe und dabei sogar Kernfunktionen der Verwaltung aus der Hand gebe. Besonders problematisch sei, dass es sowohl an einer Strategie mangele, dies zu ändern, als auch an transparenter Berichterstattung ans Parlament.

Bis heute gebe es in der Bundesregierung keine Strategie zur Verringerung des externen Beraterbedarfs. Hinzu komme, dass viele Leistungen Externer, insbesondere im IT-Bereich, aus der Berichtspflicht gefallen seien, wodurch eine wirksame parlamentarische Kontrolle nicht mehr gewährleistet sei.

Erweiterte Übersicht der Beraterausgaben nach Ministerien

Die nachfolgenden detaillierten Aufstellungen zeigen die dramatische Entwicklung der Beraterausgaben in den einzelnen Ministerien und verdeutlichen, wie sich diese Problematik durch die gesamte Bundesverwaltung zieht. Dabei wird deutlich, dass nicht nur einzelne Ressorts betroffen sind, sondern ein systemisches Problem der deutschen Bundesverwaltung vorliegt, das dringend einer grundlegenden Lösung bedarf.

Bundesministerium des Innern (BMI)

Das BMI führt die Liste der größten Verbraucher von Steuergeldern für externe Beratung an – Bild: Xpert.Digital

Das Bundesministerium des Innern (BMI) führt die Liste der größten Verbraucher von Steuergeldern für externe Beratung an. Im Jahr 2019 erreichten die Ausgaben mit 154,3 Millionen Euro ihren Höchststand vor der Neudefinition der Beratungsleistungen. Nach dieser Neudefinition sanken die Kosten 2020 drastisch auf 50,1 Millionen Euro. In den Folgejahren stiegen die Ausgaben jedoch kontinuierlich wieder an: 2021 auf 56,9 Millionen Euro, 2022 stagnierten sie auf diesem hohen Niveau bei 56,9 Millionen Euro, und 2023 erhöhten sie sich erneut auf 59,7 Millionen Euro, was einem Anstieg von 19 Prozent seit 2020 entspricht.

Allein zwischen 2017 und 2021 gab das BMI insgesamt 492,9 Millionen Euro für externe Berater aus. Ein Großteil der Ausgaben entfiel dabei auf “ressortübergreifende Projekte wie die IT-Konsolidierung”.
Die deutsche Bundesverwaltung steht vor einer beispiellosen Herausforderung: Die Ausgaben für externe Berater haben sich in den vergangenen zehn Jahren dramatisch entwickelt und werfen fundamentale Fragen zur Effizienz und Unabhängigkeit der staatlichen Verwaltung auf. Diese Entwicklung betrifft nicht nur einzelne Ressorts, sondern zieht sich durch die gesamte Bundesregierung und ihre 17 Ministerien.

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Aufwärtstrend der Ausgaben von Steuergeldern für externe Beratung beim BMF – Bild: Xpert.Digital

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) verzeichnet einen bemerkenswerten Aufwärtstrend bei seinen Ausgaben. Die Entwicklung zeigt deutliche Schwankungen: Während die Ausgaben von 24,0 Millionen Euro im Jahr 2017 auf 52,7 Millionen Euro im Jahr 2019 anstiegen, erreichten sie 2020 ihren Höchststand mit 72,4 Millionen Euro. Nach einem deutlichen Rückgang auf 31,1 Millionen Euro im Jahr 2022 stiegen die Ausgaben 2023 wieder auf 38,2 Millionen Euro an. Die Frage nach den treibenden Faktoren dieses anhaltenden Aufwärtstrends bei den Finanzministeriumsausgaben bleibt zentral für die Bewertung der Haushaltsführung.

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur/Verkehr (BMDV)

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMDV) gehört konstant zu den größten Ausgabenposten im Bundeshaushalt – Bild: Xpert.Digital

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMDV) gehört konstant zu den größten Ausgabenposten im Bundeshaushalt. Im Jahr 2017 beliefen sich die Ausgaben auf 28,0 Millionen Euro, wovon allein 15,4 Millionen Euro für die Lkw-Maut-Beratung aufgewendet wurden. In den folgenden Jahren stiegen die Ausgaben kontinuierlich an: 2019 auf 47,7 Millionen Euro und 2020 auf 63,2 Millionen Euro. Über den Zeitraum von 2017 bis 2021 summierte sich die Gesamtsumme der Ausgaben des Verkehrsministeriums auf 196,9 Millionen Euro.

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Das Gesundheitsministerium zeigt eine besonders dramatische Kostenentwicklung im Einsatz von externen Beratern – Bild: Xpert.Digital

Das Gesundheitsministerium zeigt eine besonders dramatische Kostenentwicklung im Einsatz von externen Beratern. Die Ausgaben stiegen von 0,13 Millionen Euro im Jahr 2014 kontinuierlich an: 2015 auf 0,37 Millionen Euro, 2016 auf 0,46 Millionen Euro, 2017 auf 1,01 Millionen Euro, 2018 auf 2,91 Millionen Euro, 2019 auf 17,5 Millionen Euro und erreichten 2020 schließlich 41,9 Millionen Euro. Die Explosion der Beraterkosten im BMG ist besonders bemerkenswert: Von 134.654 Euro im Jahr 2014 auf über 41 Millionen Euro im Jahr 2020 – eine Steigerung um das 300-fache. Während der Corona-Pandemie gingen allein 21 Millionen Euro an eine einzelne Consulting-Firma für “Betriebsführungsleistungen zur Unterstützung des Beschaffungsstabes”.

Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)

Kostenentwicklung beim Einsatz externer Berater durch das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) – Bild: Xpert.Digital

Das Verteidigungsministerium, das im Zentrum der “Berateraffäre” steht, zeigt bemerkenswerte Ausgabenmuster auf. Im ersten Halbjahr 2019 gab das Ministerium 155,0 Millionen Euro aus – fast so viel wie alle anderen 13 Ministerien zusammengenommen. Auffällig ist, dass im ersten Halbjahr 2020 als einziges Ministerium keine Ausgaben gemeldet wurden. Für den Zeitraum von 2017 bis 2021 wurden nur 32,5 Millionen Euro angegeben, wobei diese Zahlen unvollständig sind, da entsprechende Verträge zu diesem Zeitpunkt noch geprüft wurden.

Weitere Ministerien

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

  • Dezember 2021 – April 2023: 16,5 Millionen Euro für externe Rechtsberatung

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

  • 2020: 0,7 Millionen Euro
  • 2017-2021: 2,5 Millionen Euro

Bundeskanzleramt

  • 2017-2021: 3,3 Millionen Euro

Chronologie des Anstiegs: Gesamtentwicklung der Beraterausgaben der Bundesregierung(en)

Chronologie des Anstiegs: Gesamtentwicklung der Beraterausgaben der Bundesregierung(en) – Bild: Xpert.Digital

Die Chronologie des Anstiegs der Beraterausgaben der Bundesregierung zeigt eine besorgniserregende Entwicklung der Gesamtausgaben. Von einem Ausgangswert von 32,1 Millionen Euro im Jahr 2014 stiegen die Kosten zunächst moderat auf 38,2 Millionen Euro in 2015, was einem Anstieg von 19 Prozent entspricht. Das Jahr 2016 markierte jedoch einen dramatischen Wendepunkt mit einem explosionsartigen Anstieg auf 101,1 Millionen Euro – eine Steigerung um beachtliche 165 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Diese Aufwärtsspirale setzte sich in den folgenden Jahren kontinuierlich fort: 2017 erreichten die Ausgaben 145,5 Millionen Euro (plus 44 Prozent), 2018 stiegen sie weiter auf 181,4 Millionen Euro (plus 25 Prozent). Den absoluten Höchststand erreichten die Beraterkosten im Jahr 2019 mit 296,7 Millionen Euro, was einem erneuten drastischen Anstieg von 64 Prozent entspricht.

Im Jahr 2020 gingen die Ausgaben aufgrund einer Neudefinition deutlich auf 172,2 Millionen Euro zurück, was einem Rückgang von 42 Prozent entspricht. Dieser Rückgang erwies sich jedoch als vorübergehend, da die Kosten 2021 wieder auf 209,2 Millionen Euro anstiegen (plus 21 Prozent). Nach einem kurzzeitigen Rückgang auf 185,5 Millionen Euro in 2022 (minus 11 Prozent) erreichten die Beraterausgaben 2023 erneut 239,2 Millionen Euro, was einem Anstieg von 29 Prozent entspricht.

Milliardensummen über die Jahre

Besonders alarmierend ist die Gesamtsumme: Allein zwischen 2017 und 2021 gab die Bundesregierung mehr als 1,073 Milliarden Euro für externe Berater aus. In den letzten zehn Jahren summieren sich die Ausgaben auf mehr als 1,6 Milliarden Euro.

Problematische Entwicklungen und Kritikpunkte

Definitionsänderung als Verschleierungstaktik

Ein besonders kritischer Aspekt ist die Änderung der Definition von “Beratungsleistungen” im Jahr 2020. Diese führte zu einer scheinbaren Reduzierung der Ausgaben um über 40 Prozent, obwohl tatsächlich nicht weniger Berater beschäftigt wurden. Für das Jahr 2020 sprach die Bundesregierung in parlamentarischen Anfragen von 433,5 Millionen Euro Beraterkosten, während der offizielle Beraterbericht nur 172 Millionen Euro auswies – eine Differenz von mehr als 260 Millionen Euro.

Wachsende Abhängigkeit

Nach Schätzungen arbeiten täglich etwa 2.600 Berater für die Bundesregierung. Hätten sie ein eigenes Ministerium, wäre es personell eines der größten in Deutschland. Der Haushaltsausschuss äußerte bereits 2020 die Sorge, die Bundesverwaltung könne zu sehr von externer Beratung abhängig werden und dabei eigene Kompetenzen verlieren.

Fehlende Transparenz

Die Mehrheit der Beratungsverträge bleibt intransparent, da die beratenden Firmen einer Veröffentlichung zustimmen müssen. Dies erschwert die parlamentarische Kontrolle und öffentliche Nachvollziehbarkeit erheblich.

Steuergelder für externe Beratung: Bundesregierung ignoriert Haushaltsausschuss-Forderungen

Die Beraterausgaben der Bundesregierung sind in den vergangenen zehn Jahren von 32,1 Millionen Euro auf fast 240 Millionen Euro gestiegen – eine Verachtfachung der Kosten. Trotz wiederholter Forderungen des Haushaltsausschusses, den Beratereinsatz “substanziell zu senken”, konnte die Bundesregierung keine nachhaltige Reduzierung erreichen. Die Ausgaben erreichten 2023 sogar die zweithöchsten Werte seit Beginn der Berichterstattung. Diese Entwicklung wirft fundamentale Fragen zur Effizienz der Bundesverwaltung und zum verantwortlichen Umgang mit Steuergeldern auf.

Die Neudefinition der Beratungsleistungen: Ein Rechentrick zur Verschleierung steigender Beraterausgaben

Die sogenannte “Neudefinition der Beratungsleistungen” von 2020 stellt einen der umstrittensten Aspekte in der Debatte um die explodierenden Beraterkosten der Bundesregierung dar. Diese scheinbar technische Begriffsänderung entpuppte sich als geschickter Rechentrick, um politischen Druck zu entschärfen und die tatsächlichen Ausgaben für externe Beratung zu verschleiern.

Was bedeutete die Neudefinition konkret?

Bis zum Berichtsjahr 2019 basierten die jährlichen Beraterberichte auf einer vom Bundesfinanzministerium (BMF) vorgegebenen Definition, die seit Beginn der Berichterstattung 2007 weitgehend unverändert geblieben war. Die ursprüngliche Definition erfasste externe Beratungsleistungen als “entgeltliche Leistung, die dem Ziel dient, für konkrete Entscheidungssituationen des Auftraggebers praxisorientierte Handlungsempfehlungen zu entwickeln und zu bewerten”.

Der Haushaltsausschuss beschloss im Jahr 2021, dass dem Beraterbericht rückwirkend ab dem Jahr 2020 eine geänderte Definition des Beraterbegriffs zugrunde gelegt werden soll. Die neue Definition sollte angeblich “die Transparenz der Berichterstattung verbessern” und schließt nun auch Unterstützungsleistungen ein, “die durch wesentliche Beratungsleistungen und damit mögliche Einflussnahmen Externer geprägt sind”.

Der entscheidende Punkt: Bestimmte Dienstleistungen im IT-Bereich gelten hingegen ausdrücklich nicht mehr als externe Beratung. Konkret fallen “operative Dienstleistungen im IT-Bereich zur Entwicklung von IT-(Fach-)Verfahren oder zur Bereitstellung von Kapazität sowie Fachwissen” nicht mehr unter die Berichtspflicht.

Die politischen Hintergründe der Neudefinition

Druck des Haushaltsausschusses

Die Neudefinition erfolgte nicht im luftleeren Raum, sondern als direkte Reaktion auf massiven politischen Druck. Der Haushaltsausschuss des Bundestages hatte bereits 2020 gefordert, dass die Bundesregierung Schritte ergreifen müsse, “um den Einsatz von externen Beratern und externen Unterstützungskräften substanziell zu senken”. Diese Forderung wurde in einem sogenannten Maßgabebeschluss festgelegt, der für die Ministerien bindend ist.

Scholz’ Weigerung zur echten Reduzierung

Besonders aufschlussreich ist die Haltung des damaligen Bundesfinanzministers Olaf Scholz. Auf eine entsprechende Berichtsbitte des Grünenpolitikers Sven-Christian Kindler antwortete das Finanzministerium bereits Ende November 2020, es gebe “keine Planungen”, die Anzahl der Beraterverträge zu verringern. Auch eine Evaluierung des bisherigen Einsatzes der Experten von außen hielt Scholz für nicht notwendig.

Scholz verteidigte das Engagement der teuren Berater wortreich und argumentierte, externe Berater würden nur eingesetzt, wenn unter den Tausenden Beamten der Bundesregierung die entsprechende Expertise für einzelne Projekte nicht vorliege.

Der Rechentrick und seine dramatischen Auswirkungen

Die Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache

Die Auswirkungen der Neudefinition waren dramatisch und entlarvend zugleich. Die scheinbare Kostensenkung von 2019 zu 2020 beruhte nicht auf tatsächlich reduzierten Ausgaben, sondern auf einem “simplen Trick: Die Bundesregierung änderte die Definition dafür, was als Beratungsleistung zählt”.

Die Dimension dieses Rechentricks wird durch folgende Zahlen deutlich:

  • Laut offiziellem Beraterbericht: 172 Millionen Euro für 2020
  • Laut parlamentarischer Anfrage für dasselbe Jahr: 433,5 Millionen Euro
  • Differenz: Mehr als 260 Millionen Euro wurden verschleiert
Systematische Ausgrenzung kostspieliger Bereiche

Besonders perfide war die gezielte Ausgrenzung des IT-Bereichs aus der Berichtspflicht. Projekte im Bereich IT, wissenschaftliche Gutachten, Studien und vieles weitere gelten seitdem nicht mehr als Beratungsleistung, sondern als “Umsetzungsleistung”. Dies ist besonders zynisch, da gerade IT- und Digitalisierungsprojekte einen Schwerpunkt der Beraterausgaben bilden.

Das Bundesfinanzministerium räumte die Verschleierung offen ein: Die deutliche Reduzierung der aufgeführten Ausgaben beruhe “ganz wesentlich” auf der neuen Definition.

Auswirkungen auf die parlamentarische Kontrolle

Erschwerung der demokratischen Kontrolle

Die Definitionsänderung hatte drastische Folgen für die parlamentarische Kontrolle. Sven-Christian Kindler, der 15 Jahre lang für die Grünen im Haushaltsausschuss saß, kritisierte: “Die Definitionsänderung ermöglicht es der Bundesregierung weiterhin, Ausgaben zu externen Beraterleistungen nicht transparent zu machen”.

Die praktischen Auswirkungen sind erheblich: “Was nicht in den Berichten steht, müssen wir uns jetzt über andere Wege, wie kleine Anfragen, besorgen. Das ist deutlich mehr Aufwand für uns”. Dies erschwert die demokratische Kontrollfunktion des Parlaments erheblich.

Verlust der Vergleichbarkeit

Durch die rückwirkende Anwendung der neuen Definition ab 2020 wurde auch die Vergleichbarkeit der Zahlen über die Jahre hinweg zerstört. Die Ausgaben im Einzelplan 06 (BMI) sanken mit der neuen Definition “wie die zu berichtenden Gesamtausgaben um mehr als zwei Drittel von 154,3 Mio. Euro im Jahr 2019 auf 50,1 Mio. Euro im Folgejahr”.

Bewertung: Zahlenmakulator statt echter Reform

Verschleierung statt Transparenz

Die Analyse der verfügbaren Dokumente und Aussagen zeigt eindeutig, dass die Neudefinition der Beratungsleistungen primär als Verschleierungstaktik eingesetzt wurde. Anstatt den geforderten “substanziellen” Abbau der Beraterabhängigkeit umzusetzen, wählte die Bundesregierung unter Finanzminister Scholz den Weg des Zahlenmakulator.

Der Bundesrechnungshof kritisierte diese Entwicklung scharf und warnte vor mangelnder Transparenz bei Beratereinsätzen. Die Kontrolleure des Bundesrechnungshofs haben in einem internen Prüfbericht dem Haushaltsausschuss ihre Kritik an der geplanten Regelung mitgeteilt, da sie “keine der vom Finanzministerium aufgeführten Ausnahmen von der Berichtspflicht” überzeugte.

Fortsetzung der problematischen Entwicklung

Die Zahlen nach 2020 belegen, dass die Neudefinition nichts an der grundsätzlichen Problematik geändert hat. Seit 2020 stiegen die Ausgaben (nach der neuen Definition) wieder um 39 Prozent auf knapp 240 Millionen Euro im Jahr 2023. Dies zeigt, dass die Neudefinition lediglich eine kosmetische Korrektur war, um politischen Druck zu entschärfen.

Bundesregierung täuscht Öffentlichkeit: Wie Beraterkosten durch Buchungstricks verschleiert werden

Die “Neudefinition der Beratungsleistungen” von 2020 war ein durchschaubarer Versuch, die explodierende Beraterabhängigkeit der Bundesregierung zu verschleiern. Anstatt echte Reformen umzusetzen und die Beratungskosten substanziell zu senken, wie vom Haushaltsausschuss gefordert, wählte die Bundesregierung den Weg der buchhalterischen Trickserei.

Dieser Rechentrick untergrub nicht nur die parlamentarische Kontrolle, sondern täuschte auch die Öffentlichkeit über das wahre Ausmaß der Beraterabhängigkeit. Die Tatsache, dass trotz angeblicher “Reduzierung” täglich etwa 2.600 Berater für die Bundesregierung arbeiten, entlarvt die Neudefinition als das, was sie ist: ein Verschleierungsmanöver auf Kosten der demokratischen Transparenz und des verantwortlichen Umgangs mit Steuergeldern.

 

Die Schattenbürokratie: Wie externe Berater deutsche Steuerzahler Milliarden kosten und die staatliche Handlungsfähigkeit untergraben

Die Schattenbürokratie: Wie externe Berater deutsche Steuerzahler Milliarden kosten und die staatliche Handlungsfähigkeit untergraben – Bild: Xpert.Digital

Die Analyse zeigt, dass die explodierenden Kosten nicht auf Einzelfälle zurückzuführen sind, sondern auf strukturelle Defizite in der öffentlichen Verwaltung und im Beschaffungswesen. Ministerien, allen voran das Bundesministerium des Innern (BMI) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF), lagern zunehmend Kernaufgaben aus, insbesondere im strategisch kritischen IT-Sektor. Dies geschieht trotz jahrelanger, eindringlicher und weitgehend ignorierter Warnungen des Bundesrechnungshofes, der die „Integrität der Verwaltung“ in Gefahr sieht.

Die Hauptprofiteure dieses Systems sind die globalen Branchenführer – McKinsey, Boston Consulting Group (BCG), die „Big Four“ (PwC, KPMG, EY, Deloitte) sowie weitere große Akteure wie Accenture, Roland Berger und Capgemini. Ihre Vormachtstellung wird durch intransparente Rahmenverträge zementiert, die den Wettbewerb aushebeln und einen privilegierten Zugang zu Steuermitteln sichern.

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Ein konstruktiver Alternativansatz zur teuren Beraterflut der Bundesregierung

Ein konstruktiver Alternativansatz zur teuren Beraterflut der Bundesregierung – Bild: Xpert.Digital

Die deutsche Bundesregierung steht vor einem gravierenden Problem, das sowohl die Steuerzahler als auch die Integrität der Verwaltung betrifft: die unkontrollierte Abhängigkeit von externen Beratungsunternehmen. Der Bundesrechnungshof hat in seinem jüngsten Bericht deutliche Kritik an der mangelnden Strategie der Regierung geübt, diese kostspielige Abhängigkeit zu reduzieren. Die Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache und offenbaren das Ausmaß dieser problematischen Entwicklung.

Diese Entwicklung ist umso beunruhigender, als der Haushaltsausschuss des Bundestages bereits 2020 eine substanzielle Reduzierung der Beraterkosten gefordert hatte. Die Bundesregierung ist diesen Forderungen jedoch nicht nachgekommen, wie der Bundesrechnungshof unmissverständlich feststellt. Stattdessen zeigen die jährlichen Beraterberichte der Regierung nur wenig Bereitschaft zu Veränderungen beim Einsatz externer Berater.

Die strukturellen Schwächen der aktuellen Herangehensweise

  • Mangel an strategischer Planung
  • Gefährdung der Verwaltungsintegrität
  • Qualitätsprobleme und Copy-Paste-Beratung

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