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Smart Meter, Smart Money: Das Marktprämienmodell mit der PV-Direktvermarktung einfach erklärt (für clevere Hausbesitzer)

Veröffentlicht am: 29. Januar 2025 / Update vom: 29. Januar 2025 – Verfasser: Konrad Wolfenstein

Smart Meter, Smart Money: Das Marktprämienmodell mit der PV-Direktvermarktung einfach erklärt (für clevere Hausbesitzer)

Smart Meter, Smart Money: Das Marktprämienmodell mit der PV-Direktvermarktung einfach erklärt (für clevere Hausbesitzer) – Bild: Xpert.Digital

Photovoltaik neu gedacht: Wie Sie mit Direktvermarktung mehr herausholen

Von der Einspeisung zum Handel: So funktioniert Solardirektvermarktung

Direktvermarktung von Solarstrom gewinnt für private Haushalte mit Photovoltaikanlagen zunehmend an Bedeutung. In Zeiten, in denen man sich nicht mehr ausschließlich auf die klassische Einspeisevergütung verlassen möchte oder kann, bietet sich die Möglichkeit, den selbst produzierten Strom an der Strombörse zu verkaufen. Doch für wen lohnt sich dieses Modell überhaupt, welche Voraussetzungen sind zu erfüllen und welche Kosten kommen dabei auf Betreiberinnen und Betreiber einer privaten PV-Anlage zu? Im Folgenden wird umfassend erläutert, wie die Direktvermarktung grundsätzlich funktioniert, welche Risiken und Chancen damit verbunden sind und warum insbesondere neuere Anlagenbesitzer hiervon profitieren könnten. Darüber hinaus werden wichtige Hintergründe zur Energiewende und die Rolle des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) beleuchtet, um ein ganzheitliches Verständnis für das Thema zu schaffen.

Hintergrund und Bedeutung der Direktvermarktung

Die Energiewende in Deutschland hat das Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien im Strommix stetig zu erhöhen und dadurch langfristig den Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase zu reduzieren. Photovoltaikanlagen spielen hierbei eine zentrale Rolle. Sie ermöglichen eine dezentrale Stromerzeugung, bei der Bürgerinnen und Bürger aktiv Teil des Energiesystems werden. Lange Zeit war das Geschäftsmodell für private PV-Anlagenbetreibende relativ einfach: Der erzeugte Strom wurde in den meisten Fällen gegen eine vom Staat garantierte Einspeisevergütung in das öffentliche Netz eingespeist. Diese Vergütung wurde über 20 Jahre hinweg gezahlt und war zu Beginn des EEG sehr attraktiv, um den Ausbau der Photovoltaik zu beschleunigen.

Mit den Jahren sanken jedoch die Vergütungssätze, da PV-Anlagen dank sinkender Modulpreise und effizienterer Technologien immer günstiger wurden und der Gesetzgeber ein Überfördern des Marktes vermeiden wollte. Einige Anlagen, die bereits 20 Jahre oder länger in Betrieb sind, laufen zudem aus der EEG-Förderung heraus und stellen die Betreiberinnen und Betreiber vor die Frage, wie sie weiterhin Erträge generieren können. An diesem Punkt setzt die Direktvermarktung an.

„Die Direktvermarktung von überschüssigem Strom kann für Privathaushalte mit PV-Anlage eine Alternative zur Einspeisevergütung sein.“ Mit dieser Einschätzung ist gemeint, dass eine Vermarktung an der Börse durchaus lohnenswert sein kann. Sie bietet die Möglichkeit, flexibel auf Marktpreise zu reagieren und potenziell höhere Erlöse zu erzielen als bei einer fixen Vergütung. Allerdings besteht hier auch ein größeres Risiko, weil der Börsenpreis schwanken kann. Wer sich mit der Thematik intensiv auseinandersetzt, erkennt schnell: Direktvermarktung ist nicht immer für alle lohnend, doch sie kann eine sehr interessante Option sein.

Passend dazu:

Funktionsweise der Direktvermarktung

Das Prinzip ist relativ einfach, auch wenn der organisatorische und technische Hintergrund komplex erscheinen mag. Haushalte mit einer Photovoltaikanlage, die Strom produzieren, können „Solarstrom, den sie nicht verbrauchen, an der Strombörse vermarkten“. Der Knackpunkt dabei ist, dass ein privater Anlagenbetreiber in der Regel keinen direkten Zugang zum Energiemarkt hat. Er benötigt also ein spezialisiertes Unternehmen, den sogenannten Direktvermarkter. Dieser übernimmt den Part des Börsenhandels und zahlt den Betreiberinnen und Betreibern eine Vergütung, abzüglich einer Provision.

Viele stellen sich die Frage, wie genau die Vergütung kalkuliert wird. Hier unterscheidet man zwischen geförderter und ungeförderter Direktvermarktung:

1. Geförderte Direktvermarktung (Marktprämienmodell)

Nach dem Marktprämienmodell, das für Anlagen gilt, die noch unter das EEG fallen, erhalten PV-Betreiberinnen und -Betreiber neben dem sogenannten Marktwert eine Marktprämie. Der Marktwert ist der durchschnittliche Preis, der an der Strombörse für Solarstrom erzielt wird. Je nach Angebot und Nachfrage kann dieser Wert im Monatsverlauf stark schwanken. „Fällt der Börsenmarktwert des verkauften Stroms unter das Niveau der fixen Einspeisevergütung, zahlt der Netzbetreiber dem PV-Anlagenbetreiber zusätzlich eine Marktprämie.“ Damit wird die Differenz zwischen dem monatlichen Durchschnittspreis an der Strombörse und dem per EEG festgelegten Vergütungssatz ausgeglichen. Faktisch bedeutet das: Alle, die sich für die geförderte Direktvermarktung entscheiden und einen EEG-Förderanspruch haben, sind abgesichert und erhalten mindestens so viel wie bei der klassischen Einspeisung. Steigt der Börsenpreis hingegen deutlich über den fixen Wert, profitiert der Anlagenbetreiber vom Mehrerlös.

2. Ungeförderte bzw. sonstige Direktvermarktung

Fallen Anlagen aus der EEG-Förderung heraus, beispielsweise nach Ablauf der 20 Jahre, oder haben sie in anderer Form keinen Förderanspruch (beispielsweise sehr alte Systeme), vermarkten sie ihren Strom am freien Markt. Hier erhalten sie lediglich den jeweiligen Börsenpreis, der stark schwanken kann. Ein fester Fördersatz entfällt, sodass es keine Sicherheitsnetz-Mechanik wie die Marktprämie mehr gibt. Im besten Fall kann dieser Börsenpreis sehr hoch sein, was die Erlöse steigert. Gleichzeitig kann er aber auch sehr niedrig ausfallen. Dann muss man ggf. mit geringeren Einnahmen leben, insbesondere wenn noch laufende Kosten für die Anlage oder deren Betrieb anfallen.

Gesetzlicher Rahmen und EEG-Förderung

In Deutschland ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) die Rechtsgrundlage für die Förderung von Solarstrom. Die EEG-Umlage entfällt inzwischen, doch das Grundprinzip besteht darin, dass Betreiberinnen und Betreiber neuer Anlagen weiterhin eine feste Vergütung für ihren eingespeisten Strom für 20 Jahre erhalten. Dieser Garantiesatz sank in den letzten Jahren kontinuierlich. Bei Klein- und Kleinstanlagen ist die Einspeisevergütung dennoch oft ein stabiles Sicherheitsmodell – gerade dann, wenn der Eigenverbrauch hoch ist und nur ein geringer Teil ins Netz geht.

Mit dem Marktprämienmodell will der Gesetzgeber Anreize schaffen, den Solarstrom bedarfsgerechter zu produzieren und zu vermarkten. Wer also noch einen EEG-Förderanspruch hat, profitiert von der Direktvermarktung dadurch, dass es eine gewisse Sicherheit gibt und gleichzeitig eine potenzielle Chance auf höhere Erlöse entsteht. „Die Einnahmen aus dem Verkauf von Solarstrom sind seit 2023 bei kleineren PV-Anlagen steuerfrei“, was insbesondere für Privatpersonen interessant ist, die nicht zusätzlich eine komplizierte Steuererklärung für ihre Anlage abgeben möchten.

Smart Meter als technische Voraussetzung

Eine zentrale Rolle in der Direktvermarktung spielt das Messwesen. Um den erzeugten Strom in Echtzeit bzw. in kurzen Intervallen korrekt zu erfassen, ist ein intelligentes Messsystem erforderlich. „Technische Voraussetzung für die Direktvermarktung ist ein intelligentes Messsystem im Haus, um alle 15 Minuten die PV-Daten erfassen und automatisch online an den Direktvermarkter und Netzbetreiber übertragen zu können.“ Diese intelligenten Stromzähler, umgangssprachlich meist Smart Meter genannt, lösen die herkömmlichen Ferraris-Zähler zunehmend ab.

Der Einbau des Smart Meters wird in der Regel vom Messstellenbetreiber veranlasst und umgesetzt. Dabei gibt es bestimmte gesetzliche Vorgaben, die regeln, ab welcher Anlagengröße oder ab welcher Stromverbrauchsmenge ein intelligentes Messsystem vorgeschrieben ist. Aktuell gilt: Wer eine Photovoltaikanlage mit über 7 kW Leistung betreibt oder wer mehr als 6000 kWh pro Jahr verbraucht, muss einen Smart Meter einbauen lassen. Diese Umrüstung kann für alle, die das Thema Direktvermarktung ins Auge fassen, natürlich zusätzliche Kosten bedeuten. Allerdings sieht der Gesetzgeber Preisobergrenzen vor, sodass sich diese Zusatzkosten in Grenzen halten.

Passend dazu:

Rolle der Fernsteuerbarkeit

Bis vor Kurzem galt für alle PV-Anlagen, die in der Direktvermarktung sind, eine Pflicht zur Fernsteuerbarkeit. Der Hintergrund ist, dass bei einem Überangebot an erneuerbaren Energien im Netz schnell und zentral eingegriffen werden können soll, um die Netzstabilität zu sichern. Für kleinere Anlagen mit bis zu 25 kW Leistung entfällt diese Pflicht seit Mai 2024. „Bei einer Leistung über 25 kW müssen sich PV-Anlagen in der Direktvermarktung nach wie vor fernsteuern lassen.“ Das bedeutet, dass größere Anlagen noch immer mit einer technischen Einrichtung versehen sein müssen, die eine schnelle Reduzierung oder Abschaltung bei Netzengpässen erlaubt.

Gerade für Privatpersonen, die nur eine kleine Anlage betreiben, stellt dies eine wesentliche Erleichterung dar, da die Investitionskosten für die entsprechende Steuerungstechnik damit entfallen. Dennoch sollte man sich im Vorfeld erkundigen, ob der Direktvermarkter besondere Anforderungen hat und wie man sicherstellt, dass alle technischen Voraussetzungen erfüllt sind, damit die Vermarktung reibungslos ablaufen kann.

Kostenaspekte bei der Direktvermarktung

Auch wenn die Direktvermarktung verlockend klingt, weil möglicherweise höhere Erlöse als bei der Einspeisevergütung erzielt werden können, sollte man genau hinschauen. Denn: „Ob eine Direktvermarktung höhere Einnahmen bringt, hängt stark von den Fixkosten ab.“ Ein wesentlicher Posten ist dabei die Provision, die an den Direktvermarkter zu zahlen ist. In vielen Fällen berechnet dieser entweder einen centbasierten Betrag pro eingespeister Kilowattstunde (z. B. 0,1 bis 0,3 Cent pro kWh) oder eine feste Pauschale. Mitunter gibt es auch Kombinationen: eine Grundgebühr plus eine umsatzabhängige Komponente.

Zusätzlich können einmalige Einrichtungsgebühren anfallen, die laut Praxisbeispielen im Bereich von etwa 200 Euro liegen können. Darüber hinaus ist der Betrieb eines Smart Meters kostenpflichtig. Liegt der Verbrauch oder die Anlagenleistung über dem gesetzlichen Schwellenwert, muss der Messstellenbetreiber den Smart Meter zwar kostenlos einbauen, doch im Gegenzug fallen laufende Gebühren an. „Je nachdem liegen die laufenden Kosten für den Betrieb eines intelligenten Messsystems entweder bei 20 oder 50 Euro im Jahr.“ Für alle, die freiwillig auf ein intelligentes Messsystem umsteigen, greift hingegen eine Preisobergrenze von einmalig 30 Euro für den Einbau, zuzüglich der laufenden Gebühren. Nicht zu vergessen, dass der Messstellenbetreiber für die Datenkommunikation zur Direktvermarktung noch einmal bis zu 10 Euro im Jahr verlangen darf.

Wer also den Schritt zur Direktvermarktung wagt, sollte eine sorgfältige Kosten-Nutzen-Rechnung aufstellen. Hierbei spielen sowohl die erwarteten Börsenpreise für Solarstrom als auch die Höhe der Provision und der sonstigen Kosten eine Rolle. Zusätzlich sollte man seinen Eigenverbrauch berücksichtigen: Wer einen Großteil des erzeugten Solarstroms selbst nutzt, hat weniger Überschuss zum Verkauf – und damit sinkt der potenzielle Mehrerlös, den man durch die Direktvermarktung erwirtschaften kann.

Lohnen sich die zusätzlichen Mühen und Ausgaben?

„Wer weniger Strom verbraucht als die eigene Photovoltaikanlage produziert, kann Überschüsse nicht nur gegen Zahlung der gesetzlichen Einspeisevergütung in das öffentliche Netz einspeisen. Alternativ kann sich ein Verkauf der überschüssigen Solarenergie an der Strombörse lohnen: die Direktvermarktung.“ So verlockend diese Überlegung klingen mag, sie ist stark von den individuellen Umständen abhängig:

Größe der Anlage

Bei sehr kleinen Anlagen (unter 5 kW) ist das Verhältnis von Mehraufwand und Ertrag oft schlechter als bei mittleren oder größeren Anlagen. Viele Direktvermarkter haben Mindestgrößen für die Anlagen, da sich der Aufwand für sie sonst nicht rechnet.

Eigenverbrauchsanteil

Wer den Großteil des Stroms selbst verbraucht, hat relativ wenig Überschuss. Eine Direktvermarktung lohnt sich tendenziell umso mehr, je größer der Teil ist, der verkauft werden kann.

Aktuelles Marktniveau

Die Strompreise an der Börse können stark schwanken. „Der für die Direktvermarktung von PV-Strom maßgebliche Marktwert Solar bewegt sich monatlich nach oben oder unten.“ Was in einer Hochpreisphase sehr attraktiv ist, kann in einer Phase niedriger Börsenpreise weniger lohnenswert sein.

Förderstatus

Wer noch einen hohen EEG-Vergütungssatz hat, kann oft mit minimalem Verwaltungsaufwand einen guten Ertrag erzielen und hat wenig Grund, zu wechseln. Neuere Anlagen hingegen haben meist niedrigere Einspeisetarife, weshalb sich das Marktprämienmodell als attraktive Option erweisen kann.

Der Direktvermarkter Lumenaza rät beispielsweise dazu, dass sich die Direktvermarktung vor allem dann lohnt, wenn der Mehrerlös „mindestens 3 bis 4 Cent pro kWh über dem jeweiligen Einspeisetarif liegt“. Diese Einschätzung lässt sich als grobe Faustformel nehmen, jedoch gilt immer: Eine exakte Kalkulation unter Berücksichtigung der zu erwartenden Marktpreise, der Anlagenleistung und des Eigenverbrauchs ist entscheidend.

Aktuelle Marktsituation und Ausblick

In den letzten Jahren sind die Börsenpreise für Solarstrom sehr volatil gewesen. „Lag er im August 2022 noch bei 39,91 c/kWh, waren es im August 2023 nur noch 7,53 c/kWh. Vergangenes Jahr sind die durchschnittlichen Monatswerte weiter gesunken – tiefster Stand waren 3,16 c/kWh.“ Die Gründe sind vielfältig: Die Energiekrise, ausgelöst durch politische und wirtschaftliche Faktoren, trieb die Preise 2022 zeitweise in die Höhe. Inzwischen haben sich die Märkte etwas beruhigt, und das Angebot an Solarstrom nimmt weiter zu. Zwar ist eine verlässliche Preisprognose schwierig, jedoch ist zu beobachten, dass mit zunehmendem Ausbau der Photovoltaik der Marktwert Solar tendenziell stärker schwankt. Zu sonnenreichen Zeiten mit hohem PV-Stromangebot fallen die Preise, in Zeiten geringer Solarstrom-Einspeisung oder hoher Nachfrage können sie hingegen deutlich steigen.

Diese Dynamik birgt Chancen, wenn man die Direktvermarktung professionell betreibt und gegebenenfalls sogar Teile seines Verbrauchs zeitlich so steuern kann, dass man vom Stromhandel profitiert. Allerdings sind die meisten Privatpersonen gar nicht in der Lage oder bereit, ständig den Markt zu beobachten oder mit dem Direktvermarkter zu verhandeln. Hier sind automatisierte Lösungen gefragt, die die Vermarktung bestmöglich optimieren. Manche Dienstleister bieten bereits KI-unterstützte Modelle an, die den optimalen Verkaufszeitpunkt unter Berücksichtigung von Wetterprognosen und aktuellen Börsenpreisen ermitteln. Ob diese Mehrerlöse im Alltag einer kleinen PV-Anlage tatsächlich den Mehraufwand rechtfertigen, muss man sich im Einzelfall genauer ansehen.

Alte Anlagen („Ü20-Anlagen“) und sonstige Direktvermarktung

PV-Anlagen, die die 20-jährige Förderphase hinter sich haben, stehen vor einer besonderen Herausforderung: Sie erhalten keine gesetzlich festgeschriebene Vergütung mehr, sodass sich die Frage stellt, wie mit dem überschüssigen Strom umzugehen ist. „Wenn die EEG-Förderung nach 20 Jahren endet, dürfen Altanlagen ihren Strom noch bis Ende 2032 weiter ins Netz einspeisen. Anstelle eines festen Betrags erhalten deren Betreiber eine Vergütung nach dem Jahresmarktwert Solar (höchstens 10 Cent pro Kilowattstunde).“

Diese Regelung sorgt dafür, dass Betreiberinnen und Betreiber älterer Anlagen nicht von einem Tag auf den anderen ohne Einnahmen dastehen. Zwar ist der Betrag begrenzt, doch kann er für viele Anlagengrößen im vertretbaren Bereich liegen. Die laufenden Kosten (Wartung, eventuelle Instandhaltung der PV-Module, Versicherungen) müssen jedoch weiterhin gedeckt sein. Für diese „Post-EEG-Anlagen“ kommt ebenfalls die sonstige Direktvermarktung in Betracht. Allerdings gilt es zu bedenken, dass man dadurch voll dem Marktrisiko ausgesetzt ist. Wenn gerade ein Überangebot an Solarstrom besteht, kann der Verkaufserlös geringer ausfallen, als wenn man die etwas verlässlichere Regelung mit dem Jahresmarktwert nutzt.

Wirtschaftlichkeitsberechnungen und praktische Tipps

Bei der Entscheidung für oder gegen eine Direktvermarktung sollte in jedem Fall eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsanalyse vorgenommen werden. Dabei geht es insbesondere um folgende Fragen:

1. Wie hoch ist der mögliche Mehrerlös?

Hier fließen die aktuellen und prognostizierten Marktpreise ein. Man zieht den fixen EEG-Satz oder die potenzielle Vergütung für Altanlagen zum Vergleich heran.

2. Welche Kosten entstehen?

Provisionen des Direktvermarkters, Smart-Meter-Gebühren, mögliche einmalige Kosten für die technische Umsetzung – all das sollte addiert werden.

3. Wie viel Strom kann verkauft werden?

Wer einen hohen Eigenverbrauch hat, hat weniger Überschuss zur Vermarktung. Daher werden die möglichen Erträge durch Direktvermarktung bei hohem Selbstverbrauch tendenziell kleiner.

4. Welche Anlagenleistung liegt vor?

Größere Anlagen haben meist bessere Chancen, durch höhere Strommengen die Kosten der Direktvermarktung zu decken.

5. Besteht der Wunsch nach Flexibilität oder Planungssicherheit?

Direktvermarktung kann mehr Flexibilität und potenziell höhere Erlöse bringen, aber auch schwankende Einnahmen. Die klassische Einspeisevergütung bringt Planungssicherheit, allerdings auf einem ggf. niedrigeren Niveau.

Wer eine fundierte Entscheidung treffen möchte, sollte sich unterschiedliche Angebote von Direktvermarktern einholen. Viele bieten Online-Rechner an, in die man die grundlegenden Daten zur Anlage eingibt (Anlagengröße, voraussichtlicher Jahresertrag, Eigenverbrauch, Standort, Installationsdatum). Anhand dieser Werte erstellen sie eine Prognose, wie sich der Ertrag im Marktprämienmodell entwickeln könnte. Dabei kann es sinnvoll sein, auf seriöse Anbieter zurückzugreifen, die im deutschen Energiemarkt etabliert sind. „Von namhaften, überregionalen Energieversorgern über Stadtwerke bis hin zu weniger bekannten Großhändlern oder Energie-as-a-Service-Plattformen sind viele Firmen in der Direktvermarktung aktiv.“ Die Vielfalt nimmt stetig zu, da sich dieser Markt zunehmend professionalisiert.

Wichtige Neuerungen und Ausblick

Der Energiemarkt ist ständigen Veränderungen unterworfen. Gesetzliche Rahmenbedingungen passen sich an, technische Innovationen ermöglichen neue Modelle. Im Hinblick auf die Direktvermarktung von Solarstrom sind folgende Entwicklungen interessant:

Weiterer Ausbau erneuerbarer Energien

Die Bundesregierung hat ambitionierte Ziele für den Photovoltaikausbau formuliert. Je mehr Solarstrom produziert wird, desto mehr drückt dies zeitweise auf die Preise an der Börse – etwa bei Sonnenschein in der Mittagszeit. Langfristig ist aber davon auszugehen, dass mit steigendem Bedarf an grüner Energie (Elektromobilität, Wärmepumpen etc.) auch die Nachfrage hoch bleibt, was Preissteigerungen in Nachfragespitzenzeiten begünstigen könnte.

Technische Innovationen und Speicherlösungen

Mit der zunehmenden Verbreitung von Batteriespeichern in Haushalten kann der Eigenverbrauch anteilig gesteigert werden. Das verringert den Überschuss für die Direktvermarktung, macht einen Haushalt aber unabhängiger von externen Preisentwicklungen. Zudem eröffnen smarte Heimsysteme die Möglichkeit, flexibel auf Preis- und Marktsignale zu reagieren und Strom entweder einzuspeisen oder zu speichern, wenn es sich lohnt.

Power Purchase Agreements (PPAs)

Im gewerblichen Sektor sind sogenannte PPAs – langfristige Stromlieferverträge zwischen Stromproduzenten und Abnehmern – bereits etabliert. Solche Modelle könnten in Zukunft auch im kleinen Maßstab Einzug erhalten, wobei private Anlagenbetreiber sich mit Unternehmen zusammenschließen, um direkt grünen Strom zu liefern. Das wäre gewissermaßen eine Form der Direktvermarktung abseits der klassischen Börsenmechanismen, bei der man sich feste Konditionen für mehrere Jahre sichert.

Regulatorische Erleichterungen

Einige Hürden für die Direktvermarktung wurden in den letzten Jahren bereits gesenkt. So wurde beispielsweise die Pflicht zur Fernsteuerbarkeit für kleinere Anlagen abgeschafft, was die technische Komplexität vermindert. Weitere Erleichterungen könnten folgen, um den Marktzugang für Kleinanlagenbetreiber zu vereinfachen.

Es zeigt sich, dass die Direktvermarktung immer weniger ein Nischenthema ist und für private Solaranlagenbetreiber eine echte Alternative sein kann. Die große Frage bleibt jedoch: „Wann lohnt sich eine Direktvermarktung?“ Wer heute eine neue PV-Anlage installiert und aufgrund niedriger Einspeisevergütungen nicht so stark von einer festen Vergütung profitiert, kann vom Marktprämienmodell profitieren, gerade wenn die Strompreise über längere Phasen hinweg attraktiver werden. Wer hingegen eine ältere Anlage mit einst hohen EEG-Tarifen besitzt, hat wenig Anlass zu wechseln, solange die garantierte Vergütung noch läuft.

Praxisbeispiel: Ein gedachter Haushalt

Um das abstrakte Konstrukt mit Zahlen greifbarer zu machen, nehmen wir einen fiktiven Haushalt mit einer 10-kW-Photovoltaikanlage an. Angenommen, diese Anlage erzeugt etwa 10.000 kWh Strom im Jahr. Der Eigenverbrauch beträgt 4.000 kWh, was bedeutet, dass 6.000 kWh ins Netz gespeist werden könnten. Die Einspeisevergütung liegt beispielsweise bei 8 Cent pro kWh. Das entspräche einem Erlös von 480 Euro im Jahr (6.000 kWh x 0,08 Euro).

Wechselt man nun zur Direktvermarktung, muss man damit rechnen, eine Provision zu zahlen, etwa 0,2 Cent/kWh. Zusätzlich fallen laufende Kosten für das Smart Meter von 50 Euro pro Jahr an. Ferner kann eine einmalige Einrichtungsgebühr von 200 Euro anfallen. Nehmen wir an, die Börsenpreise schwanken, und man erzielt im Jahresmittel einen Marktwert Solar von 8,5 Cent/kWh. In Monaten mit niedrigen Marktpreisen greift die Marktprämie und sichert mindestens 8 Cent/kWh ab. Im besten Fall, bei hohen Börsenpreisen, lässt sich die Differenz zwischen 8,5 Cent und dem anzulegenden Wert voll mitnehmen.

Spitzt man dieses Beispiel etwas zu: Falls es Phasen gibt, in denen der Börsenpreis 10 oder 12 Cent/kWh erreicht, profitiert man. Gleichzeitig könnte es Phasen mit sehr niedrigen Preisen geben. Die Sicherheit, nicht unter die 8 Cent zu fallen, hat man jedoch dank der Marktprämie (bei einer neueren Anlage mit EEG-Anspruch). Unterm Strich könnte der Haushalt vielleicht einen Durchschnitt von 8,7 Cent/kWh erzielen, was 522 Euro im Jahr entspricht. Davon zieht man die Provision (6.000 kWh x 0,2 Cent = 12 Euro) sowie Smart-Meter-Kosten (50 Euro) ab. Damit bleiben 460 Euro, also kaum mehr als bei der festen Einspeisevergütung. Rechnet man noch die Einrichtungsgebühr im ersten Jahr hinzu, fällt man sogar etwas hinter die klassische Einspeisung zurück.

Sinnvoll wäre die Direktvermarktung hier erst dann, wenn die Erlöse pro Kilowattstunde langfristig spürbar steigen. Das Beispiel verdeutlicht, warum eine sorgfältige Prüfung notwendig ist und nicht pauschal gesagt werden kann, dass die Direktvermarktung immer profitabler ist. Allerdings gilt ebenfalls: Steigen die Börsenpreise plötzlich dauerhaft an, kann der Mehrerlös sehr interessant sein.

Handlungsempfehlungen

Die Direktvermarktung von Solarstrom hat für private Haushalte in Deutschland zweifelsohne an Relevanz gewonnen. „PV-Anlagenbetreiber, die ihren erneuerbaren Strom direkt vermarkten, können beim geförderten Marktprämienmodell sicher sein, dass sie mindestens so viel Geld erhalten wie aus der fixen Einspeisevergütung.“ Diese Absicherung reduziert das Risiko deutlich. Wer zusätzlich bereit ist, die anfallenden Kosten zu tragen und die Chance auf höhere Erlöse in Zeiten guter Börsenpreise sieht, kann von dieser Form der Vermarktung profitieren.

Nichtsdestotrotz wird sich die Direktvermarktung nicht für jeden lohnen. Betreibende älterer Anlagen mit vergleichsweise hohen EEG-Vergütungssätzen haben oft keinen Vorteil, das System zu wechseln. Für kleinere Anlagen mit minimalem Überschuss kann der Aufwand ebenfalls unverhältnismäßig hoch sein. Um die richtige Entscheidung zu treffen, ist eine individuelle Wirtschaftlichkeitsanalyse unverzichtbar. Dabei sollte man die voraussichtlichen Erträge aus der Börsenvermarktung, eventuelle Marktprämien und den persönlichen Eigenverbrauch den Kosten für die Messtechnik und die Provision des Direktvermarkters gegenüberstellen.

Wer plant, in den nächsten Jahren eine neue PV-Anlage in Betrieb zu nehmen, sollte sich zudem frühzeitig über die Pflicht zum Einbau eines Smart Meters informieren. Da diese Technik bis 2025 sukzessive immer mehr Haushalte erreichen wird, kann man die Direktvermarktung perspektivisch im Auge behalten, auch wenn man zunächst mit der klassischen Einspeisevergütung startet. Denn ein Wechsel zwischen den Modellen ist grundsätzlich jederzeit zum Monatsanfang möglich.

Die Direktvermarktung bietet eine moderne, flexible und potenziell ertragreichere Vermarktungsform von Solarstrom. Dank gesetzlicher Sicherungsmechanismen im Rahmen der geförderten Direktvermarktung können Neu-Anlagenbetreiber weitgehend risikofrei von steigenden Strompreisen profitieren. Bei älteren Anlagen kann sie eine Option sein, wenn die EEG-Förderung ausläuft und man sich noch einige Jahre lukrative Einnahmen sichern möchte – vorausgesetzt, die Marktkonditionen stimmen. Letztlich ist die Direktvermarktung ein weiterer wichtiger Baustein in der Transformation des Energiesystems hin zu mehr Dezentralität, Flexibilität und Klimaschutz. Sie kann den Ausbau erneuerbarer Energien unterstützen und Betreibenden von Photovoltaikanlagen neue finanzielle Perspektiven eröffnen.

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