
3.000 Dollar pro Buch: KI-Firma Anthropic zahlt 1,5 Milliarden Dollar an Autoren im Urheberrechtsstreit – Bild: Xpert.Digital
Anthropic und die Milliarden-Dollar-Einigung: Ein Paradigmenwechsel im KI-Urheberrecht
Was bedeutet der Fall Anthropic für die KI-Branche?
Warum hat sich das KI-Unternehmen Anthropic auf eine Zahlung von 1,5 Milliarden US-Dollar an Autoren geeinigt, obwohl das Training von KI-Modellen mit geschützten Werken möglicherweise legal sein könnte? Diese Frage beschäftigt derzeit die gesamte Technologiebranche, denn der Fall könnte einen Wendepunkt in der Auseinandersetzung zwischen KI-Entwicklern und Rechteinhabern markieren.
Der Fall ist besonders bemerkenswert, weil Anthropic, der Anbieter des Claude-Chatbots, nicht wegen der Nutzung urheberrechtlich geschützter Bücher für das Training seiner KI belangt wurde, sondern wegen der Art, wie diese Daten beschafft wurden. Das US-Gericht stellte fest, dass zwar das Training einer KI mit geschützten Texten unter Umständen durch den amerikanischen Fair Use-Grundsatz gedeckt sein könne, nicht jedoch der Download der Inhalte aus illegalen Quellen. Entscheidend war, dass Anthropic nachweislich von der illegalen Herkunft der Daten wusste.
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Wie kam es zu dieser historischen Einigung?
Was waren die konkreten Vorwürfe gegen Anthropic? Die Autoren warfen dem Unternehmen vor, rund 500.000 Bücher und Texte ohne Genehmigung aus zwei urheberrechtswidrigen Onlinedatenbanken heruntergeladen zu haben. Diese Daten wurden dann zum Training des KI-Chatbots Claude verwendet, der als einer der wichtigsten Konkurrenten zu OpenAIs ChatGPT gilt.
Die Einigung sieht vor, dass Anthropic für jedes betroffene Werk eine Entschädigung von rund 3.000 US-Dollar zahlt – das entspricht etwa 2.500 Euro. Diese Summe ist das Vierfache des gesetzlichen Mindestschadenersatzes nach US-Urheberrecht. Zusätzlich muss Anthropic die raubkopierten Dokumente und sämtliche Kopien vernichten, behält aber die Rechte für legal erworbene und eingescannte Bücher.
Warum hat sich Anthropic auf diesen Vergleich eingelassen? Das Unternehmen wollte einen Prozess verhindern, in dem Strafzahlungen von bis zu 150.000 US-Dollar pro Buch hätten drohen können. Bei 500.000 betroffenen Werken hätte dies zu einer potenziellen Zahlung von bis zu 75 Milliarden US-Dollar geführt – eine existenzbedrohende Summe selbst für ein Unternehmen, das erst kürzlich 13 Milliarden Dollar eingesammelt hat.
Was unterscheidet die Rechtslage in den USA von Deutschland?
Wie würde ein ähnlicher Fall in Deutschland beurteilt werden? Das deutsche Urheberrecht kennt im Gegensatz zum amerikanischen Recht keine Fair Use-Doktrin, die eine flexible Einzelfallprüfung erlaubt. Stattdessen sind konkrete Schrankenregelungen fest definiert für bestimmte Zwecke, die das Recht der Urheber beschränken.
Deutschland hat mit der Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie den Paragraf 44b UrhG geschaffen, der das sogenannte Text und Data Mining (TDM) regelt. Diese Vorschrift erlaubt die automatisierte Analyse großer Datenmengen – egal ob Text oder Bild -, um daraus Informationen zu gewinnen. Das Training einer KI fällt grundsätzlich unter diese Regelung.
Welche Einschränkungen gibt es aber für kommerzielle Anbieter? Die TDM-Erlaubnis hat einen entscheidenden Haken: Rechteinhaber können der Nutzung ihrer Werke für kommerzielles TDM widersprechen. Dieser sogenannte Nutzungsvorbehalt muss in maschinenlesbarer Form erfolgen, zum Beispiel in den Metadaten oder den Nutzungsbedingungen einer Webseite.
Die EU-DSM-Richtlinie unterscheidet dabei zwischen zwei Arten des Text und Data Mining: Artikel 3 erlaubt TDM für wissenschaftliche Forschungszwecke durch Forschungseinrichtungen und Kulturerbeinstitutionen, sofern sie rechtmäßigen Zugang zu den Werken haben. Diese Ausnahme ist zwingend und kann nicht durch Vertragsklauseln ausgeschlossen werden. Artikel 4 hingegen erlaubt allgemeines TDM für jegliche Zwecke, auch kommerzielle, aber mit der wichtigen Einschränkung des Opt-Out-Verfahrens.
Welche technischen Aspekte spielen bei der rechtlichen Bewertung eine Rolle?
Warum ist die technische Funktionsweise von KI-Training für die rechtliche Bewertung so wichtig? Eine aktuelle Studie der Initiative Urheberrecht, durchgeführt von Professor Tim W. Dornis und Professor Sebastian Stober, bringt Licht in die Blackbox des KI-Trainings. Die Forscher kommen zu dem Schluss, dass das Training generativer KI-Modelle technisch gesehen kein klassisches Text und Data Mining ist, sondern eine Form der Urheberrechtsverletzung darstellt.
Was passiert technisch beim Training von KI-Modellen? Der Prozess umfasst mehrere urheberrechtlich relevante Schritte: Zunächst werden die Daten systematisch gesammelt, was bereits eine Vervielfältigung im Sinne des Urheberrechts darstellt. Dann werden die gesammelten Daten auf Servern gespeichert und für das Training aufbereitet. Schließlich analysiert das KI-Modell die Daten und extrahiert Muster, Stile und Informationen.
Ein besonders kritischer Punkt ist die sogenannte Memorisierung: Die Trainingsdaten werden von den aktuellen generativen Modellen ganz oder teilweise memorisiert und können daher mit passenden Prompts von Endnutzern wieder generiert und somit vervielfältigt werden. Dies geht weit über eine reine Analyse hinaus, die bei klassischem Text und Data Mining im Vordergrund steht.
Wie positioniert sich Claude im Wettbewerb mit ChatGPT?
Welche Auswirkungen hat der Urheberrechtsstreit auf Anthropics Marktposition? Trotz der rechtlichen Probleme hat sich Claude als ernstzunehmender Konkurrent zu ChatGPT etabliert. Nach aktuellen Marktanalysen hält Anthropic mittlerweile 32 Prozent des Marktanteils bei Large Language Models in Unternehmen, während OpenAI mit 25 Prozent auf dem zweiten Platz liegt.
Besonders stark ist Anthropics Position im Bereich der Programmierung: Mit 42 Prozent Marktanteil ist das Unternehmen dort mit Abstand der größte Anbieter, mehr als doppelt so stark wie OpenAI mit 21 Prozent. Diese Dominanz verdankt Claude vor allem seinem beeindruckenden Context-Fenster von 200.000 Token, was die Verarbeitung kompletter Geschäftsberichte in einem Durchgang ermöglicht.
Was sind die spezifischen Stärken von Claude gegenüber ChatGPT? Claude wird häufig für seine “menschlichere” Kommunikation und sein nuanciertes Verständnis komplexer Konzepte gelobt. Der Fokus auf ethische KI-Entwicklung und Sicherheit hat Anthropic als vertrauenswürdigen Anbieter für Unternehmen etabliert, die bei sensiblen Anwendungen besonderen Wert auf Verantwortungsbewusstsein legen.
Anthropic setzt auf Constitutional AI, ein Verfahren, bei dem ethische Richtlinien direkt in die Modelle integriert werden. Dies hilft dabei, schädliche oder voreingenommene Ausgaben zu verhindern und ein hohes Maß an Vertrauen bei den Nutzern aufzubauen. Während OpenAI ebenfalls in der KI-Sicherheit tätig ist, verschafft sich Anthropics ausdrückliches Engagement für die Entwicklung ethisch ausgerichteter KI-Modelle einen bemerkenswerten Vorteil.
Welche Klagen beschäftigen die KI-Branche noch?
Ist der Fall Anthropic nur die Spitze des Eisbergs? Tatsächlich sind in den USA über 40 Klagen gegen Anbieter von KI-Technologien wegen Urheberrechtsverletzungen anhängig. OpenAI wurde beispielsweise von der New York Times verklagt, und auch gegen Anthropic sind nach diesem Vergleich weitere Klagen im Gange, unter anderem von Musikverlagen und der Online-Plattform Reddit.
Auch Apple ist kürzlich ins Visier von Urheberrechtsklagen geraten: Autoren haben den Technologiekonzern verklagt, weil er ihre urheberrechtlich geschützten Bücher unrechtmäßig zum Trainieren seiner KI-Systeme genutzt haben soll. Die Kläger werfen Apple vor, die geschützten Werke ohne Zustimmung, Urhebernennung oder Entschädigung kopiert zu haben.
In Deutschland hat die GEMA als erste Verwertungsgesellschaft weltweit eine Klage wegen unlizenzierter Nutzung von geschützten Musikwerken gegen OpenAI erhoben. Die GEMA wirft OpenAI vor, geschützte Songtexte von deutschen Urheberinnen und Urhebern wiederzugeben, ohne dafür Lizenzen erworben oder die Urheberinnen und Urheber vergütet zu haben.
Wie entwickelt sich die Opt-Out-Problematik?
Was bedeutet das Opt-Out-Verfahren in der Praxis für Rechteinhaber? Nach deutschem Recht können Urheber und Rechteinhaber einen maschinenlesbaren Nutzungsvorbehalt erklären, um ihre Werke von der TDM-Nutzung auszuschließen. Sony Music Group hat beispielsweise eine “Declaration of AI Training Opt Out” veröffentlicht, um ihre Inhalte vor unerlaubter KI-Nutzung zu schützen.
Die praktische Umsetzung des Opt-Out-Mechanismus ist jedoch komplex: Wie genau ein solcher Vorbehalt technisch und rechtlich wirksam erklärt werden muss und wie KI-Entwickler damit umgehen sollen, ist noch nicht abschließend geklärt. Die Sorge besteht, dass ein sehr breit genutztes Opt-Out die Trainingsdaten für KI-Modelle in Europa erheblich einschränken könnte.
KI-Unternehmen müssen diese Nutzungsvorbehalte respektieren und dürfen sie nicht umgehen. Soll ein Werk trotz Vorbehalt Teil des Trainingsdatenkorpus werden, muss der Entwickler in Lizenzverhandlungen mit dem Rechteinhaber treten. Dies führt zu einem neuen Lizenzmarkt, der bisher jedoch noch nicht etabliert ist.
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Welche Rolle spielt die EU-KI-Verordnung?
Wie wirkt sich die neue EU-KI-Verordnung auf das Urheberrecht aus? Die KI-Verordnung enthält zwar keine neuen Bestimmungen zu den Ausnahmen vom Urheberrecht, stellt aber klar, dass die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten der Genehmigung des Rechteinhabers bedarf, sofern keine Schranke eingreift.
Alle Anbieter von General Purpose AI-Modellen müssen umfassende Dokumentationspflichten erfüllen. Dazu gehört eine detaillierte Beschreibung der für das Training verwendeten Daten, einschließlich der Art und Herkunft der Daten und der Aufbereitungsmethoden. Insbesondere müssen sie die Ermittlung und Einhaltung von Rechtsvorbehalten nach der DSM-Richtlinie sicherstellen.
Das Amt für künstliche Intelligenz überwacht die Einhaltung dieser Bestimmungen, ohne dabei jedoch Urheberrechtsverletzungen Werk für Werk zu prüfen. Durch den Verweis auf die DSM-Richtlinie stellt die KI-Verordnung klar, dass der Gesetzgeber von der Anwendbarkeit der Text and Data Mining-Schranke auf das Training von generativen KI-Modellen ausgeht.
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Wie unterscheiden sich wissenschaftliche und kommerzielle Nutzung?
Welche Sonderregelungen gelten für die wissenschaftliche Forschung? Das Landgericht Hamburg hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass Forschungsorganisationen unter bestimmten Voraussetzungen urheberrechtlich geschützte Werke für das Training Künstlicher Intelligenz nutzen dürfen. In dem Fall ging es um die Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Bildes durch eine Forschungsorganisation, die ein umfangreiches Bild-Text-Dataset für das Training generativer KI-Modelle erstellt hatte.
Das Gericht befand, dass die Erstellung eines KI-Trainingsdatensatzes unter die Forschungsfreiheit fallen kann, selbst wenn kommerzielle Unternehmen später die so gewonnenen Daten nutzen. Entscheidend ist, dass die initiale Erstellung des Datensatzes dem Erkenntnisgewinn dient. Der Begriff der wissenschaftlichen Forschung wird dabei großzügig ausgelegt.
Paragraph 60d UrhG erlaubt wissenschaftliches Text und Data Mining durch Forschungsinstitutionen wie Universitäten für nicht-kommerzielle wissenschaftliche Forschung. Eine Einwilligung der Rechteinhaber ist dafür nicht nötig. Dies steht im Gegensatz zur kommerziellen Nutzung, bei der das Opt-Out-Verfahren greift.
Welche internationalen Unterschiede bestehen?
Wie gehen andere Länder mit der KI-Urheberrechtsproblematik um? Japan gilt als besonders innovationsfreundlich und hat bereits 2018 sein Urheberrechtsgesetz angepasst. Artikel 30-4 des japanischen Urheberrechtsgesetzes führt eine flexible Ausnahme für Nutzungen ein, die nicht dem “Genuss” des Werkes dienen. Dies wird oft so interpretiert, dass es auch das Training von KI-Modellen umfassen kann, solange das Ziel die Datenanalyse und nicht der Konsum des Werkes selbst ist.
Das Vereinigte Königreich hat nach dem Brexit eigene Wege eingeschlagen. Es gab Konsultationen zu Urheberrechtsausnahmen für KI-Entwickler, insbesondere für TDM. Die Vorschläge stießen jedoch auf erhebliche Bedenken seitens der Kreativwirtschaft, sodass die zukünftige Ausrichtung noch offen ist.
China hat sein Urheberrechtsgesetz 2020 novelliert und stärkt generell den Schutz geistigen Eigentums. Spezifische Regelungen für KI-Training sind noch in der Entwicklung, aber das Land erkennt die strategische Bedeutung von KI und wird voraussichtlich pragmatische Lösungen suchen.
Was bedeutet der Fall für andere KI-Unternehmen?
Welche Lehren können andere KI-Unternehmen aus dem Anthropic-Fall ziehen? Der Vergleich zeigt, dass die Herkunft der Trainingsdaten von entscheidender Bedeutung ist. Während das Training mit legal erworbenen Daten möglicherweise durch Fair Use oder TDM-Schranken gedeckt ist, kann die Nutzung illegal beschaffter Daten zu erheblichen Strafzahlungen führen.
KI-Unternehmen haben zunehmend Lizenzvereinbarungen mit Urheberrechtsinhabern abgeschlossen, um Zugang zu Inhalten zu erhalten. OpenAI hat beispielsweise Deals mit verschiedenen Medienunternehmen geschlossen, und andere Anbieter folgen diesem Beispiel. Der Anthropic-Vergleich könnte diese Entwicklung beschleunigen und zu einem etablierten Lizenzmarkt führen.
Für Anbieter von KI-Modellen und KI-Systemen ist es von erheblicher Relevanz, sich bei der Generierung von Trainingsdaten bei vertrauenswürdigen Anbietern zu bedienen, die bei der Erstellung der Daten das geistige Eigentum anderer beachten. Auch wenn keine Kenntnis von der Urheberrechtsverletzung besteht, können rechtliche Konsequenzen drohen.
Wie wird sich der Markt für KI-Trainingsdaten entwickeln?
Entsteht ein neuer Lizenzmarkt für KI-Trainingsdaten? Der Anthropic-Fall und ähnliche Klagen deuten darauf hin, dass sich ein strukturierter Markt für die Lizenzierung von Inhalten für KI-Training entwickeln könnte. Verlage, Autoren und andere Rechteinhaber erkennen zunehmend den Wert ihrer Inhalte für die KI-Entwicklung.
Gleichzeitig stehen KI-Unternehmen vor der Herausforderung, qualitativ hochwertige und rechtlich einwandfreie Trainingsdaten zu beschaffen. Die Kosten für solche Lizenzen könnten erheblich sein, insbesondere für kleinere Unternehmen, die nicht über die Ressourcen von Anthropic oder OpenAI verfügen.
Die Entwicklung spezialisierter Datenanbieter, die rechtlich einwandfreie Trainingsdatensätze erstellen und lizenzieren, ist eine logische Konsequenz dieser Entwicklung. Diese könnten als Vermittler zwischen Rechteinhabern und KI-Entwicklern fungieren und dabei sicherstellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.
Welche Auswirkungen hat dies auf Innovation und Wettbewerb?
Behindert die verschärfte Rechtslage die Innovation in der KI-Entwicklung? Diese Frage wird kontrovers diskutiert. Befürworter strenger Urheberrechtsregeln argumentieren, dass Kreative und Rechteinhaber für die Nutzung ihrer Werke angemessen entschädigt werden sollten. Die große Menge an benötigten Trainingsdaten und die damit verbundenen Lizenzkosten könnten jedoch zu einer Konzentration des Marktes auf wenige große Anbieter führen.
Kleinere Unternehmen und Startups könnten sich die notwendigen Lizenzen nicht leisten, was ihre Fähigkeit zur Entwicklung konkurrenzfähiger KI-Modelle einschränken würde. Dies könnte paradoxerweise zu weniger Innovation und weniger Wettbewerb führen, da nur gut finanzierte Unternehmen wie Anthropic, OpenAI oder Google die notwendigen Ressourcen aufbringen können.
Andererseits könnte die Notwendigkeit, Lizenzgebühren zu zahlen, zu effizienteren Trainingsmethoden führen. KI-Entwickler könnten verstärkt in Techniken investieren, die mit weniger Daten auskommen oder synthetische Daten verwenden, um die Abhängigkeit von lizenzierten Inhalten zu reduzieren.
Wie positionieren sich Rechteinhaber und Kreative?
Welche Strategien verfolgen Autoren, Verlage und andere Rechteinhaber? Die Initiative Urheberrecht und ähnliche Organisationen fordern eine stärkere Berücksichtigung der Urheberrechte beim KI-Training. Sie argumentieren, dass es sich um einen “groß angelegten Diebstahl am geistigen Eigentum” handelt, wenn KI-Unternehmen ohne Zustimmung und Vergütung urheberrechtlich geschützte Werke nutzen.
Viele Rechteinhaber setzen zunehmend auf Opt-Out-Mechanismen, um ihre Werke vor ungewollter KI-Nutzung zu schützen. Gleichzeitig erkunden sie Möglichkeiten, durch Lizenzvereinbarungen von der KI-Entwicklung zu profitieren. Dies führt zu einer komplexen Gemengelage aus rechtlichen Auseinandersetzungen und Geschäftsmöglichkeiten.
Die GEMA-Klage gegen OpenAI zeigt, dass auch Verwertungsgesellschaften eine aktive Rolle in dieser Auseinandersetzung spielen. Sie könnten als Kollektive die Interessen ihrer Mitglieder bündeln und Lizenzverhandlungen mit KI-Unternehmen führen.
Was sind die langfristigen Perspektiven?
Wie könnte sich die Rechtslage in den kommenden Jahren entwickeln? Der Anthropic-Fall stellt möglicherweise nur den Anfang einer Welle von Vergleichen und Gerichtsurteilen dar, die die Regeln für das KI-Training neu definieren. In den USA könnten weitere Fälle die Fair Use-Doktrin in Bezug auf KI präzisieren, während in Europa die praktische Anwendung der TDM-Schranken weiter ausgearbeitet wird.
Die EU-KI-Verordnung wird wahrscheinlich weitere Klarstellungen bezüglich der Dokumentationspflichten und der Einhaltung von Urheberrechten bringen. Dies könnte zu einer Harmonisierung der Praktiken innerhalb der EU führen, aber auch zu Unterschieden gegenüber anderen Rechtsräumen.
Ein wichtiger Faktor wird die technische Entwicklung sein: Wenn KI-Modelle in Zukunft mit weniger Daten oder mit synthetischen Daten effektiv trainiert werden können, könnte dies die Urheberrechtsproblematik entschärfen. Gleichzeitig könnten neue Techniken zur Erkennung und Vergütung der Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte entwickelt werden.
Der Anthropic-Fall markiert einen wichtigen Wendepunkt in der Entwicklung der KI-Branche. Er zeigt, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Training von KI-Modellen noch nicht vollständig geklärt sind und dass sowohl KI-Unternehmen als auch Rechteinhaber neue Wege finden müssen, um ihre Interessen in Einklang zu bringen. Die 1,5-Milliarden-Dollar-Einigung könnte der Beginn einer neuen Ära sein, in der die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte für KI-Training auf einer faireren und transparenteren Basis erfolgt.
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